Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter Februar 2017

Am 09.02.2017 hat der EuGH das mit Spannung erwartete Urteil in der Rechtssache „Euro Tyre BV – Sucursal em Portugal“ gefällt. Die portugiesische Klägerin hatte eine Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen beantragt, doch stellte sich nachträglich im Zuge einer Steuerprüfung heraus, dass die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nicht erfüllt waren, da der Abnehmer in Spanien weder für innergemeinschaftliche Umsätze registriert noch im Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem der EU (MIAS) erfasst war. Obwohl die materiellen Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorlagen, waren also die formellen Erfordernisse nicht erfüllt. Lesen Sie alles über das Urteil und seine Hintergründe und Auswirkungen in unserem aktuellen Newsletter.

Daneben finden Sie wie gewohnt die Besprechung weiterer, relevanter Urteile sowie Informationen zu aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen