Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter Februar 2018

Unser aktueller Newsletter beinhaltet eine Vielzahl von bemerkenswerten Entscheidungen, welche sicherlich noch Auswirkungen auf die zukünftige Umsatzsteuer- und Zollpraxis haben werden.

Wenn wir heute von Ajax Amsterdam sprechen, so meinen wir nicht Fußball und Tore. In der Entscheidung C-463/16, Stadion Amsterdam CV, hat der EuGH Feststellungen zur Einheitlichkeit der Leistung und genauso einheitlichen Anwendung des MwSt-Satzes getroffen. Die dort niedergelegten Aussagen sind zunächst einleuchtend und dennoch ist zu vermuten, dass unsere Umsatzsteuerpraxis mit einem Aufteilungsgebot wird geändert werden müssen.

Ebenso bedeutsam ist die Entscheidung zur Berücksichtigung sog. Zwangrabatte der Pharmaindustrie (nun auch) im Bereich der privaten Krankenkassen, wie die Entscheidung des EuGH, C-462/16, Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG, verdeutlicht. Zunächst nicht derart absehbar, sind nun die Folgen und Parallelen noch weitreichend und nicht überschaubar.

Und dann wird auch noch eine Änderung des § 25 UStG (Reiseleistungen) notwendig, wie die Entscheidung des EuGH, C-380/16, Kommission/Deutschland, verdeutlicht.

Ganz besonders wichtig für die Zollpraxis ist die Entscheidung EuGH, C-529/16, Hamamatsu, welche im Dezember 2017 zum Verhältnis von Zollwert und Verrechnungspreisen getroffen wurde. Ob und in welchem Umfang Anpassungen des Zollwertes aufgrund von Verrechnungspreisanpassungen notwendig sind, wurde der EuGH gefragt. Seine Antwort kurz und verblüffend zugleich. Ihr Unternehmen sollte sich umgehend mit den Auswirkungen beschäftigen. Das Team der AWB steht Ihnen dabei gern beratend zur Seite.

Daneben finden Sie wie gewohnt die Besprechung weiterer relevanter Urteile sowie Informationen zu Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Viel Freude bei der Lektüre,

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen