Zoll und Außenwirtschaft kompakt

Anpassung der Fragebögen für zollrechtliche Bewilligungen

Für alle zollrechtlichen Bewilligungen, die sich an einem oder mehreren Kriterien des Art. 39 Unionszollkodex orientieren, wurde ein einheitlicher Fragebogen mit mehreren Teilen erstellt. Der Fragebogen für zollrechtliche Bewilligungen ist ab dem 15.02.2018 bei Neuanträgen zu nutzen.

Welche Teile des gemeinsamen Fragebogens für zollrechtlichen Bewilligungen für Ihre spezifische Bewilligung einschlägig sind, entnehmen Sie bitte dem Dokument "Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens" oder den entsprechenden Informationsseiten der Bewilligungen.

Der Fragebogen für zollrechtliche Bewilligungen enthält folgende Teile:

  • Allgemeine Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens
  • Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen Teil I - Informationen über das Unternehmen
  • Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen Teil II - Bisherige Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften
  • Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen Teil III - Buchführung und Logistiksystem
  • Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen Teil IV – Zahlungsfähigkeit
  • Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen Teil V - Praktische oder berufliche Befähigungen
  • Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen Teil VI – Sicherheitsanforderungen

Quelle

Fachmeldung v. 13.02.2018

EU schützt europäische Hersteller mit Antidumpingzöllen auf chinesischen Stahl

Die Europäische Kommission hat am 08.02.2018 endgültige Antidumpingzölle auf korrosionsbeständigen Stahl aus China beschlossen. Eine Untersuchung hatte bestätigt, dass die chinesischen Hersteller ihre Ware zu Dumping-Preisen auf dem EU-Markt brachten, was bereits im August 2017 zur Einführung vorläufiger Zölle geführt hatte. Die Antidumpingzölle, die jetzt für die nächsten fünf Jahre gelten, reichen von 17,2 bis 27,9 Prozent. Korrosionsbeständiger Stahl wird vor allem in der Bauindustrie, im Maschinenbau sowie bei der Herstellung von geschweißten Rohren und von Haushaltsgeräten eingesetzt.

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Mitteilung der EU-Kommission v. 08.02.2018

Quelle

EU-Kommission

EU und Chile erzielen Fortschritte bei Handelsverhandlungen

Die Europäische Kommission hat am 06.02.2018 ihr Versprechen für mehr Transparenz in Handelsverhandlungen untermauert und 18 Textvorschläge zu einem modernisierten Handelsabkommen zwischen der EU und Chile veröffentlicht. Darüber hinaus hat sie den Bericht über die in der jüngsten Verhandlungsrunde erzielten Fortschritte auf ihren Internetseiten für alle interessierten Kreise zugänglich gemacht.

Die Verhandlungsrunde hatte vom 15. bis 19.01.2018 in der chilenischen Hauptstadt Santiago stattgefunden. Dabei ging es um die Erleichterung der Zollauflagen, den Handel mit Dienstleistungen, Investmentpolitik, Ursprungskennzeichnung sowie Wettbewerb und geistiges Eigentum. Beiden Seiten ist daran gelegen, in diesen Bereichen Fortschritte zu erzielen und die Gespräche bald fortzusetzen.

Die EU hat mit Chile 2002 ein Assoziierungsabkommen abgeschlossen, das auch ein Handelsabkommen miteinschließt. Dieses trat 2003 in Kraft und soll nun modernisiert werden.

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Mitteilung der EU-Kommission v. 06.02.2018

Quelle

EU-Kommission

Antidumping: Kommission belegt Gusseisenprodukte aus China mit Strafzöllen

Die EU-Kommission hat am 31.01.2018 endgültige Antidumpingzölle auf Gusseisenprodukte aus China verhängt. Die Bandbreite der Aufschläge bewegt sich zwischen 15,5 und 38,1 Prozent. Gusseisen wird vor allem bei Gitterrosten und  Kanaldeckeln verwendet. Der Markt für Gusseisen in der EU beträgt ungefähr 700 Mio. Euro.

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Mitteilung der EU-Kommission v. 31.01.2018

Quelle

EU-Kommission

EU modernisiert ihre Handelsschutzinstrumente

Am 05.12.2017 haben das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung über den Kommissionsvorschlag zur Modernisierung der EU-Handelsschutzinstrumente erzielt.

Zusammen mit der neuen Antidumping-Methodik stellt der vereinbarte Text die erste umfassende Überarbeitung der Antidumping- und Antisubventionsinstrumente der EU seit 1995 dar.

Mit den an der Antidumpingverordnung und der Antisubventionsverordnung vorgenommenen Änderungen kann die EU ein ausgewogenes Ergebnis vorweisen, das sowohl den Interessen der Hersteller als auch denen der Verwender und Einführer in der EU Rechnung trägt. Die Handelsschutzverfahren der EU werden damit schneller, wirksamer und transparenter, und die EU wird künftig besser gerüstet sein, um den Herausforderungen der globalen Wirtschaft zu begegnen und gegen durch Einfuhren ausgelösten unfairen Wettbewerb vorzugehen. Gleichzeitig wird das EU-Handelsschutzsystem stärker auf die Bedürfnisse kleinerer Unternehmen ausgerichtet. Außerdem können jetzt Gewerkschaften – als Vertretungen derjenigen Beschäftigten, deren Arbeitsplätze aufgrund eines von Drittstaaten ausgehenden unfairen Wettbewerbs bedroht sind – vollumfänglich bei einschlägigen Untersuchungen mitwirken.

Bei der Überarbeitung der Verordnungen wurde ein breites Spektrum von Aspekten abgedeckt, die die Art und Weise betreffen, wie die Kommission Handelsschutzuntersuchungen zum Nutzen von EU-Herstellern und anderen Unternehmen, einschließlich Einführern und nachgelagerten, importabhängigen Wirtschaftszweigen, durchführt.

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EU-Kommission Factsheet v. 23.01.2018

Quelle

EU-Kommission

Bericht: EU-Handelsregelungen fördern wirtschaftliche Entwicklung und Menschenrechte

Gemäß dem am 19.01.2018 von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst gemeinsam veröffentlichten Bericht haben sich die Regelungen der Europäischen Union über Zollnachlässe auf die Wirtschaft von Entwicklungsländern äußerst positiv ausgewirkt.

Durch den Handel wird das Wachstum angekurbelt. Handel trägt auch dazu bei, dass die Menschenrechte und die Arbeitnehmerrechte, eine verantwortungsvolle Regierungsführung und die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung hochgehalten werden.

Link

Mitteilung der EU-Kommission v. 19.01.2018

Quelle

EU-Kommission

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