BMF in Kürze

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur AO vom 31. Januar 2014 (BStBl I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 19. Juni 2018 (BStBl I S. 706) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung geändert.

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BMF-Schreiben v. 31.01.2019


Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 22 Buchstabe b UStG für sportliche Veranstaltungen, die gemeinnützige Sportvereine gegen Mitglieder­beiträge durchführen

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BMF-Schreiben v. 04.02.2019


Steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe

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BMF-Schreiben v. 05.02.2019


BMF-Schreiben - Nicht­beanstandungsregelung im Zusammenhang mit der Einführung von § 22f UStG - Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplat­zes - und § 25e UStG - Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz -

Durch Artikel 9 des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 (BGBl I S. 2338) wurden § 22f - Besondere Pflichten für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes - und § 25e - Haftung beim Handel auf einem elektronischen Marktplatz - in das Umsatzsteuergesetz (UStG) eingefügt. Zudem wurde in § 27 UStG - Allgemeine Übergangsvorschriften - ein neuer Abs. 25 eingefügt. Die vorgenannten Regelungen traten gemäß Artikel 20 Abs. 3 des o.g. Gesetzes am 1. Januar 2019 in Kraft.

Dieses Schreiben ergänzt das BMF-Schreiben vom 28. Januar 2019 - III C 5 - S 7420/19/10002:002; Dok.Nr.: 2019/0069610)

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BMF-Schreiben v. 21.02.2019


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