Umsatzsteuer – Zoll – VAT– Customs

AWB Newsletter Januar 2015

Gemeinschaftliche Erwerbe und Veräußerungen von Gegenständen können umsatzsteuerrechtliche Risiken mit sich bringen, wie eine aktuelle Entscheidung des BFH zeigt. Für Unternehmer bedeutet dies: Wer beabsichtigt, gemeinschaftlich mit anderen Unternehmern Gegenstände zu erwerben oder gemeinschaftlich Umsätze zu tätigen, muss sich stets darüber im Klaren sein, welche gesellschaftsrechtliche Struktur vorteilhaft ist und ohne Gefährdung des Vorsteuerabzugs durchgeführt werden kann. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil sowie zu anderen Entscheidungen der Finanzgerichte in unserem aktuellen Newsletter!

Neben ausführlichen Besprechungen relevanter Urteile bieten wir Ihnen wie gewohnt Informationen zu aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll und Außenwirtschaftsrecht.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und stehen für weiterführende Fragen gerne zur Verfügung!

Ihr Umsatzsteuer-Team

 

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen