Umsatzsteuer – Zoll – VAT– Customs

AWB Newsletter Januar 2016

Ist der Warenursprung nicht zweifelsfrei belegt, so ist die Nacherhebung von Antidumpingzoll nicht rechtmäßig. Die Zollverwaltung trägt zudem die Beweislast dafür, dass die eingeführte Ware ihren Ursprung in dem mit Antidumpingzoll belegten Land hat. So entschied jüngst der Zollsenat des FG Hamburg und stärkte damit erneut die Rechte importierender Unternehmen. Dennoch sollten Unternehmen sich regelmäßig über Antidumpingzölle informieren und mögliche Änderungen verfolgen.

Außerdem besprechen wir in unserem Newsletter einen aktuellen Beschluss des EuGH zur Verzinsung von Vorsteuer-Guthaben. Bei dem slowakischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um Verzugszinsen im Zusammenhang mit der Erstattung von Vorsteuerüberhängen, jedoch wirft der Beschluss erneut die Frage auf, inwieweit die deutsche Vollverzinsung mit Blick auf die Umsatzsteuer den Anforderungen des Unionsrechts entspricht. 

Daneben finden Sie wie gewohnt weitere ausführliche Besprechungen relevanter Urteile sowie Informationen zu aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und stehen für weiterführende Fragen gerne zur Verfügung!

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen