Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter Januar 2018

Die Rechtsprechung des EuGH hat einer erhebliche Bedeutung für das nationale Umsatzsteuerrecht. Zunehmen entscheidet der EuGH auch über Fragen des Steuermissbrauchs und Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der MwSt / USt. Es gab daher schon Aussagen des EuGH, dass auch ohne nationale Regelung die Versagung einer Steuerbefreiung, die Versagung des Vorsteuerabzugs oder einer Vorsteuererstattung in Betracht käme.

Im Dezember 2017 gab es nun eine weitere Entscheidung mit erheblicher Tragweite. Nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH muss das nationale Recht eine Wirksamkeit des Unionsrechts sicherstellen (Pflicht zur Erhebung der MwSt und wirksamer Sanktionen). Der EuGH hat mit dem im Newsletter besprochenen Urteil C-42/17 seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach zwischen der Erhebung der MwSt durch die Mitgliedstaaten und den finanziellen Interessen der Union ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. In dem aktuellen Urteil klärt der EuGH nun den Vorrang und die Herangehenweise des Unionsrechts im Rahmen eines Strafverfahrens wegen Mehrwertsteuerstrafttaten sowie deren Schranken.

Hierzu und zu weiteren wichtigen Entwicklungen lesen Sie in unserem neuen Newsletter.

Daneben finden Sie wie gewohnt die Besprechung weiterer relevanter Urteile sowie Informationen zu Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Viel Freude bei der Lektüre,

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen