Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter Juli 2017

Mit Urteil v. 01.06.2017, C-571/15, Wallenborn Transports SA hat der EuGH erneut zur Abgrenzung von Einfuhrumsatzsteuer und Zoll entschieden. Er hatte bereits in der Rs. C-226/14, Eurogate Distribution GmbH entschieden, dass die EUSt nicht zwangsweise einer Zollschuldentstehung aus formellen Gründen folgt, soweit die betreffende Ware wieder ausgeführt wird. Dies hat der EuGH nunmehr für das Verbringen von Ware in eine Freizone bestätigt. In unserem Newsletter finden Sie eine ausführliche Besprechung dieses in der Praxis extrem relevanten Urteils.

Des Weiteren hat der EuGH mit Urteil v. 29.06.2017, C-288/16, L.Č. IK die Grenzen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für die grenzüberschreitende Beförderungen von Gütern im Zusammenhang mit Einfuhren und Ausfuhren aufgezeigt, die in völligem Gegensatz zur deutschen Verwaltungsauffassung steht. 

Daneben finden Sie wie gewohnt die Besprechung weiterer relevanter Urteile sowie Informationen zu Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen