Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter Juli / August 2019

Unser aktueller Newsletter beinhaltet eine Vielzahl von bemerkenswerten Entscheidungen, welche sicherlich noch Auswirkungen auf die zukünftige Umsatzsteuer- und Zollpraxis haben werden.

In der Ausgabe für Juli/August 2019 besprechen wir die EuGH-Entscheidung v. 10.07.2019, C-26/18, Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung, welche die bemerkenswerte Fortentwicklung der Rechtsprechung des EuGH zur Entstehung der Einfuhrumsatzsteuer ist. Der EuGH hat vorliegend seine jüngere Rechtsprechung bestätigt, dass die Entstehung einer Zollschuld (wegen zollrechtlichem Fehlverhalten – unregelmäßige Einfuhr) nicht (mehr) unmittelbar auch zur Entstehung von EUSt führt. Es ist grds. in jedem  Einzelfall zu prüfen, ob eine Einfuhr i. S. v. Art. 2 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL vorliegt. Kann der Nachweis geführt werden, dass die Ware – trotz zollrechtlicher Pflichtverletzung – im Rahmen eines Zollverfahrens die Union wieder verlassen hat, entsteht keine EUSt. Gleiches gilt nach dem vorliegenden Urteil, wenn nachgewiesen werden kann, dass die EUSt in einem anderen Mitgliedstaat entstanden ist als dem, in dem die zollrechtliche Pflichtverletzung begangen wurde.

Neben dieser Entscheidung haben wir Ihnen u. a. bedeutende EuGH-Urteile zur Änderung der Bemessungsgrundlage sowie zur Frage der Versagung des Vorsteuerabzugs bei Betrug in der Lieferkette und zur Vorsteueraufteilung besprochen. Die Änderung der Verwaltungsauffassung zur Anwendung der Differenzbesteuerung bei zerlegten Gebrauchtgegenständen wird ebenso dargestellt, wie die Besprechung relevanter Entscheidungen sowie Informationen aus dem Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht.

Wir wünschen angenehme Lektüre.

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen