Zoll und Außenwirtschaft kompakt

EU-Kanada-Gipfel: Stärkung der regelbasierten internationalen Ordnung

Auf dem 17. Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und Kanada, das am 18.07.2019 in Montreal stattfand, bekräftigten die EU und Kanada ihre Entschlossenheit, die globalen Herausforderungen gemeinsam anzugehen – mit Maßnahmen, die die regelbasierte internationale Ordnung stärken, den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen und unseren Planeten schützen. Die Verpflichtungen zum Klima- und Meeresschutz sollen dabei im Mittelpunkt stehen. Die Gipfelteilnehmer brachten ihre Entschlossenheit zum Ausdruck, rasch und aufeinander abgestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um den Herausforderungen des multilateralen Handelssystems zu begegnen.

„Die EU und Kanada sind der Ansicht, dass globale Fragen multilaterale Lösungen erfordern. Gemeinsam übermitteln wir eine klare Botschaft, nämlich dass die internationale Zusammenarbeit allen zugute kommt“‚ erklärte Cecilia Malmström‚ für Handel zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission. „Nirgendwo wird dies deutlicher als in unserer Handelsbeziehung. Fast zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten erbringt das CETA konkrete Belege für die gegenseitigen Vorteile des offenen Handels. Die Ausfuhren auf beiden Seiten sind gestiegen, und unsere Unternehmen und Bürger sehen bereits die Vorteile.“

Die Europäische Union wurde durch den Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, unter Beteiligung von Handelskommissarin Cecilia Malmström vertreten. Kanada wurde durch seinen Premierminister Justin Trudeau vertreten.

Die Europäische Union und Japan gaben eine Gemeinsame Gipfelerklärung ab.

Drei Jahre nach der Unterzeichnung des Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) und des Abkommens über eine strategische Partnerschaft (SPA) betonten die EU und Kanada die Fortschritte, die sie seither erzielt haben.

Dank des Handelsabkommens zwischen der EU und Kanada‚ das seit September 2017 vorläufig angewandt wird, werden die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada weiter gestärkt. Die EU-Ausfuhren nach Kanada nahmen im Jahr 2018 insgesamt um 15 % gegenüber dem vorangegangenen Dreijahresdurchschnitt zu, wodurch die positive Handelsbilanz der EU noch weiter gestärkt wurde. Der größte Teil des Exportwachstums wurde insbesondere bei Industriegütern wie Verbrennungsmotoren (über 100 %), Straßenbahnlokomotiven und -bauteilen (+ 87 %), Einrichtungsgegenständen (+ 21 %) sowie Parfüm und Kosmetika (+ 14 %) verzeichnet. Für mehrere landwirtschaftliche Erzeugnisse, einschließlich Zitrusfrüchten (+ 78 %), Käse (+ 33 %), Teigwaren (+ 16 %), Wein (+ 10 %) und Schokolade (+ 9 %), wurden dieselben Trends verzeichnet.

Das Abkommen über eine strategische Partnerschaft (SPA) führte zu einer weiteren Stärkung des politischen Dialogs und der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Kanada in einer Vielzahl von Bereichen, von der Bekämpfung des Klimawandels bis hin zu Innovation und der Zusammenarbeit in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und konsularischer Schutz. Die EU und Kanada kamen überein, die bilaterale Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Politik voranzutreiben, die sich auf künstliche Intelligenz, Quanteninformatik und den Schutz demokratischer Werte in einer digitalen Welt konzentriert.

Auf dem Gipfeltreffen unterzeichneten die Europäische Union und Kanada ein Abkommen über eine Meerespartnerschaft. Die Meerespolitik ist eine gemeinsame Herausforderung und Verantwortung, und nur durch internationale Zusammenarbeit können die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane, ihrer Ressourcen und Ökosysteme sichergestellt werden. Das Abkommen enthält klare Verpflichtungen zur Bekämpfung der negativen Auswirkungen der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, der Meeresverschmutzung und des Klimawandels. Es wird auch dazu beitragen, die nachhaltige Entwicklung der marinen und maritimen Sektoren und die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu fördern.

Beide Seiten begrüßten auch den Abschluss der Verhandlungen über ein neues Abkommen zwischen der EU und Kanada über Fluggastdatensätze (PNR), das demnächst geschlossen werden soll. Sie erkannten die zentrale Rolle dieses Abkommens bei der Verbesserung der Sicherheit unter Wahrung der Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten an.

Außerdem beschlossen die führenden Vertreter der EU und Kanadas, die Konsultationen und die Abstimmung in außenpolitischen Fragen auszubauen. Die Gemeinsame Erklärung ist ein Beleg für die stetige und enge Zusammenarbeit der Europäischen Union und Kanadas unter anderem in Bezug auf die Ukraine, Iran, China, Syrien und Venezuela. Die EU und Kanada werden die praktische Zusammenarbeit ausbauen, um die Demokratie auf der Grundlage einer neuen Vereinbarung zu unterstützen, die die Beteiligung Kanadas an EU-Wahlbeobachtungsmissionen erleichtert.

Auf dem Gipfeltreffen wurde eine Bilanz der erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen der EU und Kanada im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU gezogen und die Beteiligung Kanadas an zivilen Missionen der EU in der Ukraine (EUAM Ukraine), im Westjordanland (EUPOL COPPS), in Mali (EUCAP Sahel Mali) und in Irak (EUAM Iraq) begrüßt.

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Vollständige Fachmeldung v. 18.07.2019

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Europäische Kommission


Tax free einkaufen

Nachweis der Drittlandszugehörigkeit - elektronischer Aufenthaltstitel

Verkäufe an Reisende mit Wohnort in einem Nicht-EU-Mitgliedstaat sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei:

  • Der Käufer ist im Drittlandsgebiet ansässig (sogenannter Abnehmernachweis) und
  • die Waren gelangen innerhalb von drei Monaten nach Kauf in das Drittlandsgebiet (Ausfuhrnachweis).

Im Rahmen des Abnehmernachweises hat der Reisende zunächst dem Verkäufer seine Personaldokumente (Reisepass, Personalausweis oder sonstiges Grenzübertrittspapier) vorzulegen. Dieser erfasst die Daten zur Identität entweder im offiziellen Vordruck "Ausfuhr-und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr (§ 6 Abs. 3 a UStG)" oder einem ähnlichen Papier, das die erforderlichen Angaben nach §§ 9 und 17 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung enthält.

Im Zusammenhang mit dem Ausfuhrnachweis bestätigt die Ausgangszollstelle neben der fristgerechten Ausfuhr der Ware in einem weiteren Schritt, dass die vom Unternehmer erhobenen Angaben zur Identität des Abnehmers mit den Angaben über Namen und Anschrift des Abnehmers mit den Eintragungen im vorgelegten Reisepass, Personalausweis oder sonstigen Grenzübertrittspapier des Reisenden übereinstimmen. Zu Letzterem gehört auch die Prüfung, ob ein drei Monate übersteigender Aufenthaltstitel für die EU besteht. Dieser führt bei Vorliegen zu einem Versagen der Abnehmerbestätigung.

Seit dem 01.09.2011 werden alle Aufenthaltstitel, die über einen Zeitraum von drei Monaten hinausgehen, nicht mehr durch ein Klebeetikett oder einen Stempelabdruck im Pass, sondern in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) in Kreditkartenformat erteilt. Sollte ein eAT ausgestellt worden sein, ist er der Ausgangszollstelle stets mit den Personaldokumenten vorzulegen.

Hat die Ausgangszollstelle anhand der ihr vorgelegten Unterlagen Zweifel an der Drittlandszugehörigkeit, weil z. B. der eAT nicht vorgelegt wird, erfolgt keine Abnehmerbestätigung.

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Vollständige Fachmeldung vom 02.07.2019

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Zoll.de


GEMEINSAME PRESSEERKLÄRUNG der EU-Handelskommissarin Malmström und des Ministers für Industrie und Handel Tran Tuan Anh anlässlich der Unterzeichnung des Freihandelsabkommens und des Investitionsschutzabkommens zwischen Vietnam und der EU

Die Europäische Kommission und die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam begrüßen die Unterzeichnung des Freihandelsabkommens und des Investitionsschutzabkommens, die am Sonntag, dem 30.06.2019, in Hanoi stattfand. Nach der Umsetzung des Rahmenabkommens über umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen Vietnam und der EU markieren diese Abkommen einen Meilenstein in unserer starken Partnerschaft. Sie werden der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung sowie den Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen Vietnam und der Europäischen Union förderlich sein, unsere Zusammenarbeit vertiefen und unsere langjährigen Beziehungen stärken. Als bisher ambitionierteste Freihandelsvereinbarung zwischen der EU und einer aufstrebenden Volkswirtschaft beruhen die Abkommen auf dem Bekenntnis beider Seiten zu einer offenen, gerechten und regelbasierten Liberalisierung des Handels sowie zur wirtschaftlichen Integration. Darüber hinaus verstärkt die EU mit den Abkommen ihr Engagement gegenüber der südostasiatischen Region, was zu einer Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen dem ASEAN und der EU beiträgt, durch die engere Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen den beiden Regionen angestrebt werden.

Im Anschluss an die Unterzeichnung werden die Abkommen nun auf vietnamesischer Seite der Nationalversammlung zur Ratifizierung vorgelegt, aufseiten der EU dem Europäischen Parlament zur Zustimmung unterbreitet sowie im Falle des Investitionsschutzabkommens den jeweiligen nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten vorgelegt. Wir hoffen, dass diese Gesetzgebungsorgane die Abkommen in den nächsten Monaten rasch ratifizieren, damit unsere Unternehmen, Arbeitnehmer, Landwirte und Verbraucher so bald wie möglich in den Genuss der daraus erwachsenden Vorteile kommen.

Beide Seiten bekennen sich nachdrücklich zur wirksamen Umsetzung der beiden Abkommen und arbeiten eng zusammen, damit die Verpflichtungen aus diesen Verträgen in vollem Umfang erfüllt werden. Die EU wird Vietnam durch technische Hilfe unterstützen. Dabei soll ein Umsetzungsplan festgelegt und weiterverfolgt werden, der die notwendigen Reformen und Anpassungen, auch in Bereichen wie gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen sowie nichttarifäre Handelshemmnisse, erleichtert.

Über den wirtschaftlichen Nutzen hinaus zielen die Abkommen auch auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung sowohl in Vietnam als auch in der EU ab. In diesem Zusammenhang – und darin sind sich beide Seiten einig – gilt es, dafür zu sorgen, dass die Verpflichtungen aus dem Kapitel über Handel und nachhaltige Entwicklung im Handelsabkommen umgesetzt werden. Die EU begrüßt die jüngsten positiven Schritte der Nationalversammlung Vietnams in arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere die Ratifizierung des IAO-Übereinkommens Nr. 98 über Kollektivverhandlungen und den Plan zur Annahme des überarbeiteten Arbeitsgesetzes auf der nächsten Tagung im Herbst 2019. Die EU begrüßt ferner, dass die Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam beabsichtigt, die IAO-Übereinkommen Nr. 105 und 87 der Nationalversammlung Vietnams für Ratifizierungsverfahren vorzulegen. Dass bei der Umsetzung des Kapitels über Handel und nachhaltige Entwicklung in der EU und in Vietnam im Rahmen der Internen Beratungsgruppe die Interessenträger einbezogen werden, ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung für die Wirksamkeit dieses Kapitels.

Die Abkommen sind integraler Bestandteil des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und Vietnam‚ das unsere bilateralen Beziehungen in verschiedenen Bereichen insgesamt regelt, darunter Entwicklungszusammenarbeit, Frieden und Sicherheit, Handel und Investitionen, justizielle Zusammenarbeit, Soziales, verantwortungsvolle Staatsführung, Rechtsstaatlichkeit und andere Fragen von gemeinsamem Interesse.

Die EU und Vietnam werden durch weitere Zusammenarbeit sicherstellen, dass diese ambitionierten Abkommen ihr volles Potenzial entfalten können.

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Vollständige Fachmeldung vom 30.06.2019

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Europäische Kommission


EU und Mercosur erzielen Einigung in Handelsfragen

Die Europäische Union und der Mercosur haben am 28.06.2019 eine politische Einigung über ein ehrgeiziges, ausgewogenes und umfassendes Handelsabkommen erzielt. Der neue Handelsrahmen – Teil eines umfassenderen Assoziierungsabkommens zwischen den beiden Regionen – wird eine politische und wirtschaftliche Partnerschaft von strategischer Bedeutung festigen und auf beiden Seiten erhebliche Chancen für nachhaltiges Wachstum schaffen. Gleichzeitig wird der Umweltschutz gewährleistet und bleiben die Interessen der Verbraucher und sensibler Wirtschaftszweige in der EU gewahrt.

Die EU ist der erste große Partner bei der Umsetzung eines Handelsabkommens mit dem Mercosur, einer Gruppe, die Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay umfasst. Das heute geschlossene Abkommen betrifft eine Bevölkerung von 780 Millionen Menschen und festigt die engen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und den Mercosur-Ländern. Es bedeutet eine klare Verpflichtung beider Regionen auf einen regelbasierten internationalen Handel und wird den europäischen Unternehmen einen wichtigen Vorsprung auf einem Markt verschaffen, der ein enormes wirtschaftliches Potenzial birgt. Die bedeutenden Wirtschaftsreformen und die Modernisierung, die in den Mercosur-Ländern derzeit im Gange sind, werden durch das Abkommen gestärkt. Das Abkommen wahrt die höchsten Standards in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz sowie das Vorsorgeprinzip für die Lebensmittelsicherheit und die Umweltvorschriften und enthält spezifische Verpflichtungen in den Bereichen Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz, einschließlich der Umsetzung des Klimaschutzübereinkommens von Paris und der entsprechenden Durchsetzungsbestimmungen.

Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, erklärte hierzu: „Ich habe meine Worte wohl abgewägt, wenn ich sage, dass dies ein historischer Augenblick ist. In einer Zeit internationaler Handelsspannungen tun wir heute mit unseren Partnern aus dem Mercosur deutlich kund, dass wir für einen auf Regeln beruhenden Handel stehen. Die Mercosur-Länder haben beschlossen, durch dieses Abkommen ihre Märkte der EU zu öffnen. Das ist natürlich für die Unternehmen, die Arbeitnehmer und die Wirtschaft auf beiden Seiten des Atlantiks eine sehr gute Nachricht, denn es fallen jetzt Zölle im Wert von über 4 Mrd. € pro Jahr weg. Es handelt sich damit um das umfangreichste Handelsabkommen, das die EU je geschlossen hat. Dank der harten und geduldigen Arbeit unserer Verhandlungsführer geht dies auch mit positiven Auswirkungen für die Umwelt und die Verbraucher einher. Das Abkommen bringt damit beiden Seiten Vorteile.“

Handelskommissarin Cecilia Malmström fügte hinzu: „Die heutige Einigung bringt Europa und Südamerika in einem Geist der Zusammenarbeit und Offenheit einander näher. Nach Inkrafttreten wird das Abkommen einen Markt mit 780 Millionen Menschen schaffen. Das bedeutet enorme Möglichkeiten für Unternehmen und Arbeitnehmer aus der EU in Ländern, mit denen wir enge historische Beziehungen unterhalten und deren Märkte bislang relativ abgeschottet sind. Die europäischen Unternehmen werden an der Grenze über 4 Mrd. € an Zöllen sparen – viermal so viel wie durch unser Abkommen mit Japan – und einen Vorsprung gegenüber Konkurrenten aus anderen Teilen der Welt erhalten. Im Abkommen werden auch hohe Standards und ein robuster Rahmen für ein gemeinsames Vorgehen beim Umweltschutz und bei Arbeitnehmerrechten festgelegt. Außerdem werden darin die Verpflichtungen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung bekräftigt, die wir, beispielsweise im Übereinkommen von Paris, bereits eingegangen sind. In den letzten Jahren hat die EU ihre Stellung als weltweiter Vorreiter für fairen und nachhaltigen Handel gefestigt. Seit 2014 sind Abkommen mit 15 Ländern in Kraft getreten, insbesondere mit Kanada und Japan. Nun kommen zu unser beeindruckenden Liste von Handelspartnern vier weitere Länder hinzu."
 
Phil Hogan, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, erklärte: „Das Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur ist eine faire, ausgewogene Vereinbarung mit Chancen und Vorteilen auf beiden Seiten, auch für die europäischen Landwirte. Unsere unverwechselbaren, hochwertigen Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse aus der EU werden nun in den Mercosur-Ländern den Schutz erhalten, den sie verdienen, und so unsere Marktposition stützen und unsere Exportchancen steigern. Das heutige Abkommen bringt freilich auch einige Herausforderungen für die europäischen Landwirte mit sich, und die Europäische Kommission wird bereitstehen, um sie bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zu unterstützen. Damit beide Seiten Vorteile aus dem Abkommen ziehen, werden wir bei der Öffnung des EU-Markts für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus dem Mercosur sorgfältig verwaltete Quoten anwenden. Dadurch besteht keine Gefahr, dass ein Produkt den EU-Markt überschwemmt und so die Existenzgrundlage der Landwirte in der EU bedroht."
 
Wichtigste Merkmale des Handelsabkommens EU-Mercosur

Mit dem Abkommen zwischen der EU und dem Mercosur wird die Mehrheit der Zölle auf EU-Ausfuhren in den Mercosur entfallen, wodurch die Unternehmen der EU wettbewerbsfähiger werden, indem Zölle in Höhe von 4 Mrd. € pro Jahr eingespart werden.

  • Für die Industriezweige in der EU bedeutet dies, dass das Abkommen dazu beiträgt, die Ausfuhren jener EU-Erzeugnisse zu steigern, die bisher mit hohen und manchmal prohibitiven Zöllen konfrontiert waren. Dazu gehören Autos (Zollsatz 35 %), Autoteile (14 bis 18 %), Maschinen (14 bis 20 %), Chemikalien (bis zu 18 %), Arzneimittel (bis zu 14 %), Kleidung und Schuhe (35 %) oder gewirkte Stoffe (26 %).
  • DerAgrar- und Lebensmittelsektor der EU wird von der Senkung der hohen Mercosur-Zölle auf EU-Ausfuhrerzeugnisse wie Schokolade und Süßwaren (20 %), Weine (27 %), Spirituosen (20 bis 35 %) und Erfrischungsgetränke (20 bis 35 %) profitieren. Das Abkommen wird außerdem zollfreien Zugang zu Kontingenten für EU-Milcherzeugnisse (derzeit 28 % Zoll), insbesondere für Käse, gewähren.

Die Mercosur-Länder werden außerdem rechtliche Garantien für den Schutz vor Fälschung von 357 hochwertigen europäischen Lebensmittel- und Getränkeerzeugnisse einführen, für die geografische Angaben anerkannt sind, etwa Tiroler Speck (Österreich), Fromage de Herve (Belgien), Münchener Bier (Deutschland), Comté (Frankreich), Prosciutto di Parma (Italien), Polska Wódka (Polen), Queijo S. Jorge (Portugal), Tokaji (Ungarn) oder Jabugo (Spanien).

Durch das Abkommen werden im Mercosur neue Geschäftsmöglichkeiten für EU-Unternehmen eröffnet, die im Rahmen öffentlicher Aufträge Verkäufe tätigen, sowie für Dienstleister in den Bereichen Informationstechnologie, Telekommunikation und Verkehr. Ferner werden die Grenzkontrollen vereinfacht, Bürokratie abgebaut und die Verwendung von Ausfuhrsteuern durch die Mercosur-Länder begrenzt. Auch kleinere Unternehmen auf beiden Seiten profitieren von einer neuen Online-Plattform, die leichten Zugang zu allen relevanten Informationen bietet.

Das Abkommen bringt erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich und fördert gleichzeitig hohe Standards. Die EU und der Mercosur verpflichten sich zur wirksamen Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens. In einem eigenen Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung werden Themen wie die nachhaltige Bewirtschaftung und Erhaltung der Wälder, die Achtung der Arbeitnehmerrechte und die Förderung eines verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns behandelt. Das Abkommen bietet des Weiteren den Organisationen der Zivilgesellschaft eine aktive Rolle bei der Überwachung der Umsetzung dieses Vertrags, einschließlich aller Fragen im Zusammenhang mit Menschenrechten sowie sozialen und ökologischen Belangen. Das Abkommen dient ferner als neues Forum für eine engere Zusammenarbeit in Bezug auf einen nachhaltigeren Ansatz in der Landwirtschaft und – als Teil des politischen Dialogs im Rahmen des Assoziierungsabkommens – für die Förderung der Rechte der indigenen Gemeinschaften. Es schützt außerdem das Recht der EU und des Mercosur, im öffentlichen Interesse regelnd tätig zu werden, und lässt ihr Recht unberührt, öffentliche Dienstleistungen in einer Weise zu organisieren, die sie für angemessen halten.

Die EU-Standards im Bereich der Lebensmittelsicherheit bleiben unverändert, und alle Einfuhren müssen den strengen Normen der EU entsprechen, wie dies heute der Fall ist. Durch die vereinbarten Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit sowie zur Tier- und Pflanzengesundheit wird die Zusammenarbeit mit den Behörden der Partnerländer intensiviert und der Informationsfluss über potenzielle Risiken durch ein direkteres und effizienteres Informations- und Notifizierungssystem beschleunigt. Dank dem Abkommen können wir so wirksamer gewährleisten, dass die zwischen der EU und dem Mercosur gehandelten Erzeugnisse sicher sind.

Das heute erzielte Handelsabkommen ist Teil eines umfassenden neuen Assoziierungsabkommens‚ über das zwischen der EU und den Mercosur-Ländern verhandelt wird. Es umfasst einen Abschnitt über Politik und Zusammenarbeit – über den die Verhandlungsführer bereits im Juni 2018 in Montevideo eine allgemeine Einigung erzielt haben – sowie den Abschnitt über den Handel. Über den Handel hinaus wird das Abkommen den politischen Dialog stärken und die Zusammenarbeit in Bereichen wie Migration, digitale Wirtschaft, Forschung und Bildung, Menschenrechte einschließlich der Rechte der indigenen Bevölkerung, soziale Verantwortung von Unternehmen und Gesellschaft, Umweltschutz, Meerespolitik sowie Bekämpfung von Terrorismus, Geldwäsche und Cyberkriminalität verbessern. Es wird auch bessere Möglichkeit zur Zusammenarbeit auf multilateraler Ebene bieten. Durch das Assoziierungsabkommen werden das Netz der Assoziierungsabkommen auf dem amerikanischen Kontinent vollendet und die Beziehungen zu den wichtigen Partnern in der Region konsolidiert, sodass die Standpunkte der EU zu vielen globalen Fragen unterstützt werden.

Die nächsten Schritte

Beide Seiten werden nun eine rechtliche Überarbeitung des vereinbarten Textes vornehmen, um die endgültige Fassung des Assoziierungsabkommens und seiner handelsbezogenen Aspekte vorzulegen. Die Kommission wird es dann in alle Amtssprachen der EU übersetzen und das Assoziierungsabkommen den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zur Genehmigung vorlegen.

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Vollständige Fachmeldung vom 28.06.2019

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Europäische Kommission


Handbuch ersetzt Merkblatt zur elektronischen Abschreibung

Die Generalzolldirektion hat das "Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung" neu veröffentlicht. Es ersetzt das Merkblatt zu den Genehmigungscodierungen und zur elektronischen Anmeldung/Abschreibung genehmigungspflichtiger Ausfuhren im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr.

Das Handbuch soll über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren informieren und einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich geben.

Das Handbuch basiert auf den derzeit auf europäischer und nationaler Ebene festgelegten Codierungen und erhebt angesichts der Vielzahl an genehmigungsrechtlichen Codierungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es richtet sich an Unternehmen, die am Außenwirtschaftsverkehr teilnehmen sowie an Beschäftigte der Zolldienststellen.

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Handbuch ersetzt Merkblatt zur elektronischen Abschreibung
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung

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Zoll.de


Nordkorea: EU verlängert Sanktionen

Der Rat der EU hat die Sanktionen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) verlängert.

Die Sanktionen bestehen aus einem Reiseverbot und dem Einfrieren von Vermögenswerten. Insgesamt umfasst die Sanktionsliste 57 Personen und 9 Einrichtungen, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beitragen oder an der Umgehung von Sanktionen beteiligt sind. Darüber hinaus hat die EU alle einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats umgesetzt, mit denen 80 Personen und 75 Einrichtungen Sanktionen unterworfen werden.

Die Sanktionen gegen Nordkorea sind die strengsten, die die EU jemals gegen ein Land verhängt hat. Ziel ist es, eine Denuklearisierung der koreanischen Halbinsel mit friedlichen Mitteln zu erreichen.

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Nordkorea: EU verlängert eigenständige Sanktionen gegen Personen und Einrichtungen

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Europäischer Rat


Russland: EU verlängert Wirtschaftssanktionen um sechs Monate

Der Rat der EU hat die auf bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft zielenden Sanktionen bis zum 31.01.2020 verlängert.

Die Maßnahmen betreffen den Finanz-, Energie- und Verteidigungssektor sowie den Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Sie wurden am 31.07.2014 angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zunächst für ein Jahr eingeführt, und im September 2014 noch verschärft.

Die Geltungsdauer der Sanktionen ist an die vollständige Umsetzung der Minsker Vereinbarungen geknüpft, die ursprünglich bis zum 31.12.2015 erfolgen sollte. Da dies nicht geschehen ist, sind die Sanktionen nicht aufgehoben worden.

Detaillierte Informationen können Sie dem Amtsblatteintrag der EU vom 28.06.2019 sowie der EU-Pressemitteilung entnehmen.

Links

Beschluss (GASP) 2019/1108
Russland: EU verlängert Wirtschaftssanktionen um sechs Monate

Quellen

EUR-Lex
Europäischer Rat

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