Umsatzsteuer – Zoll – VAT– Customs

AWB Newsletter Juni 2015

Die Anerkennung von Ausgangsvermerken für Umsatzsteuerzwecke führte in der Vergangenheit häufig zu Unsicherheit, und zwar in solchen Fällen, in denen die Ausfuhranmeldung nicht in dem Mitgliedstaat des Ausführers abgegeben wurde. Bislang war fraglich, ob ein ausländischer Ausgangsvermerk als Nachweis der Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung i.S.d. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStDV dienen kann.

Das BMF trägt mit Schreiben v. 19.06.2015 zur praxisgerechten Anerkennung ausländischer Ausgangszollvermerke bei - lesen Sie alles über die Inhalte und Auswirkungen des Schreiben in unserem aktuellen Newsletter!

Daneben finden Sie wie gewohnt ausführliche Besprechungen relevanter Urteile sowie Informationen zu aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und stehen für weiterführende Fragen gerne zur Verfügung!

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen