Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter Juni 2019

Unser aktueller Newsletter beinhaltet eine Vielzahl von bemerkenswerten Entscheidungen, welche sicherlich noch Auswirkungen auf die zukünftige Umsatzsteuer- und Zollpraxis haben werden.

In der Ausgabe für Juni 2019 besprechen wir die Änderung der Verwaltungsauffassung zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung von platzierungsunabhängigen Preisgeldern vom 27.05.2019 sowie das BMF-Schreiben vom 18.06.2019 zur Steuerbefreiung für Vorumsätze in der Seeschifffahrt. Neben den inhaltlichen Änderungen, welche teilweise erhebliche Bedeutung für betroffene Unternehmen darstellen, ist die Nichtbeanstandungsfrist zu beachten, welche am 30.06.2019 endet.

Eine bedeutsame Änderung ist auch, dass die Finanzverwaltung nunmehr – der BFH-Rechtsprechung folgend – die Übertragung eines Miteigentumsanteils als Lieferung betrachtet. Welche Folgen im Einzelfall an vergleichbare Fälle zu knüpfen sind und wie sich dies zu den Steuerbefreiungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr verhält, wird im BMF-Schreiben nicht geregelt. Aufgrund des BFH-Urteils ist aber klar, dass Steuerbefreiungen durchaus möglich sind.

Ebenso besonders lesenswert ist die EuGH-Entscheidung „EN.SA“, welche klarstellt, dass ein Vorsteuerabzugsrecht aus Scheinumsätze nicht besteht, aber eine Überkompensation zugunsten des Fiskus ebenso nicht möglich sein darf. Die Thematik der Überkompensation im Missbrauchsfall ist von erheblicher Bedeutung. Dies betrifft nicht nur die Rechtsprechung, sondern auch Fragen rund um die geplante Einführung des § 25f UStG-E (i. d. F. des Referentenentwurfs).

Neben diesen aktuellen Themen finden Sie, wie gewohnt, die Besprechung relevanter Entscheidungen sowie Informationen zu Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Wir wünschen angenehme Lektüre.

 

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen