Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter März 2017

Nur wenn eine Rechnung die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt, kommt eine rückwirkende Korrektur in Betracht. Sind die Anforderungen nicht erfüllt, etwa weil, wie in einem aktuellen Urteil des FG Münster, Angaben zum Leistungsempfänger fehlen, so ist eine rückwirkende Berichtigung ausgeschlossen. Das FG Münster urteilt damit als eines der ersten deutschen Finanzgerichte in einem ähnlich der Rechtssache „Senatex“ gelagerten Sachverhalt – über zu erwartende weitere Entscheidungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Daneben finden Sie wie gewohnt die Besprechung weiterer, relevanter Urteile sowie Informationen zu aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Noch eine Anmerkung in eigener Sache: Sowohl das „Handelsblatt“ als auch das Magazin „Focus“ haben die AWB Steuerberatungsgesellschaft in ihren kürzlich erschienenen Rankings als eine der führenden Steuerberatungsgesellschaften Deutschlands ausgezeichnet – eine wertvolle Anerkennung unserer Arbeit, über die wir uns sehr freuen!

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen