Zoll und Außenwirtschaft kompakt

ATLAS Ausfuhr (AES): Unterlagencodierungen bei Ausfuhren mit Bestimmungsland Iran

Die Europäische Kommission hat die neue Unterlage „Y949" eingeführt, wie der ATLAS-Info 1035/17 zu entnehmen ist. Die neue Unterlage wurde zur besseren Abgrenzung der Beschränkungen nach den Verordnungen (EU) Nrn. 267/2012 und 359/2011 eingeführt.
Die Codierung betrifft Güter, für die die Bestimmungen in Artikel 15a Absätze 1, 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 in Bezug auf die in den Anhängen I, II und III der Verordnung oder in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (EG-Dual-use-VO) aufgeführte Güter nicht gelten.

In der Unterlagenliste I0136 steht zur Anmeldung in ATLAS AES folgende Unterlage zur Verfügung:

Y949 – „Güter, die keinen Beschränkungen nach Artikel 15a Abs. 1, 2 und 3 i.V.m. Anhang VIIB der Iran-VO (EU) Nr. 267/2012 unterliegen“.

Vor dem Hintergrund der Zielsetzung der o.a. Embargomaßnahme besteht keine Notwendigkeit zur generellen Anmeldung der o.a. Negativerklärung, wie das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) in der ATLAS-Info mitteilt.

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ATLAS-Info 1035/17

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund


Ukraine: Verlängerung der Sanktionen

Angesichts der Lage in der Ukraine verlängert der Europäische Rat die restriktiven Maßnahmen der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 gegen die von Anhang I dieser Verordnung erfassten Personen, Organisationen und Einrichtungen bis zum 06.03.2018.

Außerdem wird auf Grund der Überprüfung durch den Rat der Eintrag zu einer Person gestrichen, die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 208/2014 aufgeführt ist. Es handelt sich dabei um 16. Yuriy Volodymyrovych Ivanyushchenko.

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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/374

BESCHLUSS (GASP) 2016/318

Quelle

EUR-Lex


Warenverkehr mit Bosnien und Herzegowina

Mit Beschluss Nr. 1/2016 des Stabilitäts- und Assoziationsrates EU-Bosnien und Herzegowina vom 09.12.2016, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 22 vom 27.01.2017 Seite 82, wurden die Ursprungsregeln des Protokolls Nr. 2 des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits durch ein neues Protokoll Nr. 2 ersetzt.

Hiernach sind ab dem 09.12.2016 die Ursprungsregeln des regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 54 vom 26.02.2013, anzuwenden.

Die Datenbank WuP-online wird zeitnah angepasst.

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Meldung auf Zoll.de

Quelle

Zoll.de


BAFA: Verlängerung und Änderung der AGG Nr. 12 bis Nr. 27

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat angekündigt, dass beabsichtigt ist, die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 27 zu verlängern und zu ändern. Die Änderungen werden noch im März 2017 im Bundesanzeiger öffentlich bekanntgemacht und sollen am 01.04.2017 in Kraft treten.

Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, Nr. 13, Nr. 14 und Nr. 17 werden nach Mitteilung des BAFA bis zum 31.03.2018 verlängert.

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 16 wird nach Aussage des BAFA zunächst nur bis zum 30.06.2017 verlängert. Eine weitere Verlängerung dieser Allgemeinen Genehmigung bis zum 31.03.2018 ist beabsichtigt und wird laut BAFA-Homepage zeitnah erfolgen.

Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 bis Nr. 27 werden alle zunächst nur bis zum 30.06.2017 verlängert. Eine weitere Verlängerung dieser Allgemeinen Genehmigungen bis zum 31.03.2018 ist beabsichtigt und soll zeitnah erfolgen.

Inhaltliche Änderungen ergeben sich laut BAFA in den genannten AGG zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Lediglich die in den Nebenbestimmungen enthaltenen Verweise auf das ELAN-K2 Ausfuhrsystem werden an die Formulierungen auf der gegen Ende des Vorjahrs neu gestalteten BAFA-Homepage angepasst (gilt für AGG Nr. 12, Nr. 13, Nr. 14, Nr. 16 und Nr. 17).

Das BAFA beabsichtigt die Aktualisierung der „Bekanntmachung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Nutzung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung der Gemeinschaft Nr. EU001 EU 002, EU 003, EU 004, EU 005 und EU 006“.

Weitere Informationen zur Aktualisierung der Bekanntmachung sowie zur Änderung und Verlängerung der AGG finden Sie auf der BAFA-Homepage.

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Vorabinformation zur Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12 bis Nr. 27

Quelle

BAFA


Warenverkehr mit der Republik Moldau

Mit Beschluss Nr. 1/2016 des Zoll-Unterausschusses EU- Republik Moldau vom 06.10.2016, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 39 vom 16.02.2017 Seite 45, wurden die Ursprungsregeln des Protokolls Nr. II des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits durch ein neues Protokoll Nr. II ersetzt.

Hiernach sind ab dem 01.12.2016 die Ursprungsregeln des regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. L 54 vom 26.02.2013, anwendbar.

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BESCHLUSS Nr. 1/2016 DES ZOLL-UNTERAUSSCHUSSES EU-REPUBLIK MOLDAU

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EUR-Lex


EU verhängt endgültige Strafzölle auf chinesischen Stahl

Um die europäische Stahlbranche vor unfairen Handelspraktiken zu schützen, hat die  Europäische Kommission am 28.02.2017 die Einführung endgültiger Antidumpingzölle auf Importe von schweren Stahlplatten aus China beschlossen. Die Untersuchungen der Kommission hatten ergeben, dass chinesische Hersteller ihre Produkte weit unter den Produktionskosten anbieten. Die Dumpingspannen bewegen sich hierbei zwischen 120 und 127 %. Die ungleichen Wettbewerbsbedingungen wirken sich negativ auf die Rentabilität und Kapitalrendite europäischer Stahlproduzenten aus.

Die endgültigen Aufschläge für chinesische Produzenten von schweren Stahlplatten liegen zwischen 65 und 73 %. Dies entspricht den Strafzöllen, die die EU-Kommission im vergangenen Oktober als vorläufige Maßnahme gegen die wettbewerbsverzerrenden Praktiken bei schweren Stahlplatten verhängt hatte.

Das verstärkte Vorgehen dient dem Schutz der europäischen Stahlindustrie vor unfairen Handelspraktiken aufgrund weltweiter Überproduktion. Die Kommission nutzt damit die ihr zur Verfügung stehenden handelspolitischen Schutzinstrumente, um für Chancengleichheit in der unter internationalem Druck stehenden Stahlbranche zu sorgen.

Derzeit führt die Kommission im Bereich der Stahlbranche 41 Antidumping- und Antisubventionsuntersuchungen durch, wovon 18 Stahlprodukte aus China betreffen.

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EU-Aktuell v. 28.02.2017

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Europäische Kommission


EU und Japan wollen Verhandlungen über Freihandelsabkommen rasch abschließen

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und EU-Ratspräsident Donald Tusk haben heute (Dienstag) den japanischen Ministerpräsidenten in Brüssel empfangen. Dabei standen die laufenden Verhandlungen über ein gemeinsames Freihandelsabkommen im Mittelpunkt der Gespräche. „Unsere Verhandlungen mit Japan befinden sich nun in einer entscheidenden – und hoffentlich finalen – Phase. Nach den heutigen Diskussionen bin ich sehr zuversichtlich, dass wir damit den Weg bereitet haben für eine zügige Einigung in diesem Jahr“, so Kommissionspräsident Juncker. „Dieses Abkommen ist notwendig, weil wir an einen freien, fairen und auf Regeln basierenden Handel glauben. Und so werden wir auch weiterhin auf die Welt schauen, anstatt zurückzukehren zum Isolationismus. Die EU ist ein offener, fairer Geschäftspartner.“

Präsident Juncker sagte ein hohes Maß an Transparenz für den weiteren Verhandlungsprozess zu. Die nächste Verhandlungsrunde findet im April in Tokio statt.

Die verstärkte Zusammenarbeit mit Japan im Bereich der Datenwirtschaft stand im Mittelpunkt der gestrigen Gespräche von Andrus Ansip, Vizepräsident der EU-Kommission und zuständig für die Digitale Agenda, und Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, auf der IT-Messe CeBIT in Hannover. Ansip und Jourová trafen dazu hochrangige japanische Vertreter aus Politik und Wirtschaft und starteten einen Dialog zu Datenschutz und freien Datenfluss mit Japan.

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EU-Aktuell v. 21.03.2017

Quelle

Europäische Kommission

 

 

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