Neustrukturierung der Ausfuhrliste zum 1. September 2013

Die Ausfuhrliste bestimmt als Anlage zur Außenwirtschaftsverordnung den Umfang der nationalen Genehmigungspflichten für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter.

Mit Inkrafttreten des novellierten Außenwirtschaftsgesetzes und der neu gefassten Außenwirtschaftsverordnung zum 1. September 2013 wurde auch die Ausfuhrliste wesentlich geändert. Der frühere Teil I Abschnitt C der Ausfuhrliste ist gestrichen worden. Die gelisteten Dual-Use-Güter des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 finden sich nun nur noch in der jeweils geltenden Fassung des Anhangs I dieser Verordnung wieder. Die national erfassten Dual-Use-Güter (sogenannte 900er Kennungen) werden nunmehr im Teil I Abschnitt B beschrieben. Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste enthält nach wie vor die Liste für Waffen, Munition und Rüstungsgüter.

Link: Ausfuhrliste auf www.ausfuhrkontrolle.info
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle