Codierungen für die Art des Geschäfts

Änderungen im Bereich der Einfuhr ab dem 15.01.2022

Mit ATLAS-Info 0232/21 wurde veröffentlicht, dass grundsätzlich ab dem 01.01.2022 bei der Erstellung der Zollanmeldung für das Datenelement „Art des Geschäftes“ (Feld Nr. 11 des Einheitspapiers) abweichende Codierungen zu beachten sind.

Technisch bedingt können diese in ATLAS erst ab dem 15.01.2022 genutzt werden. Folglich sind die aktuellen Codierungen vorerst weiter zu verwenden.

Sofern in ATLAS befindliche Zollanmeldungen bis zum Ablauf des 14.01.2022 noch nicht (mindestens)

• entgegengenommen,
• angenommen oder
• noch nicht vom Teilnehmer/Benutzer bestätigt worden sind,

sind diese zu korrigieren, nicht anzunehmen oder zurückzugeben. Für derartige Fälle sind ab dem 15.01.2022 neue Zollanmeldungen mit den jeweils aktuellen Codierungen für die „Art des Geschäfts“ abzugeben.

Das statistische Bundesamt hat einen Leitfaden veröffentlicht. Mit diesem kann geprüft werden, (1.) ob Änderungsbedarf besteht und (2.) wie dieser tatsächlich ausfällt.

Beispielhaft wurde die bisherige Codierung „11“ – Endgültiger Kauf/Verkauf auf die Codierungen „11“ und „12“ aufgeteilt. Maßgeblich für die Unterscheidung ist, ob es einen Handel zwischen Unternehmen oder mit/durch private Verbraucher (einschließlich Fernverkauf) betrifft.


Weiterführende Informationen:

ATLAS – Info 0232/21

Leitfaden – Änderungen bei den Anmeldungen von Außenhandelsstatistik von 2022 an