COVID-19 Update – Abgabenbefreiung erneut verlängert

Die vorübergehende Befreiung von Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer wurde für 23 EU-Mitgliedstaaten erneut verlängert, um die Belieferung von Ärzten, Pflegepersonal und Patienten mit der dringend benötigten medizinischen Ausrüstung auch weiterhin finanziell zu erleichtern. Hierauf weist die EU Kommission in einer entsprechenden Fachmeldung hin.


Trotz rückläufiger Einfuhren der relevanten Waren ersuchte die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten im Zeitpunkt der Konsultation (08.11.2021) um eine Verlängerung der Befreiung. Daher wurde die erstmals mit dem Beschluss (EU) 2020/491 der Kommission eingeführte Maßnahme nun mit dem Beschluss (EU) 2021/2313 der Kommission vom 22.12.2021 verlängert bis zum 30.06.2022.


Betroffen sind Einfuhren in folgende 23 Mitgliedstaaten: nach Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Luxemburg, Malta, in die Niederlande, nach Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, Ungarn und Tschechien.





Links:

Beschluss (EU) 2021/2313 der Kommission vom 22.12.2021  

TAXUD-Fachmeldung


Quellen:

EUR-Lex 

Europäische Kommission

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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