Handel mit dem Vereinigten Königreich

Hinsichtlich des Handels mit dem Vereinigten Königreich gibt es neue Entwicklungen betreffend die Zollanmeldung, den Nachweis des Präferenzursprungs, die Aktualisierung des Harmonisierten Systems („HS 2022“) sowie die Vorabanmeldung für bestimmte Lebensmittelimporte.

Diese Informationen stammen aus erster Hand, nämlich aus dem britischen Expertennetzwerk der AWB. Sollten Sie Frage zu den Neuregelungen im Handel mit dem Vereinigten Königreich haben, sprechen Sie uns gerne an!

1. Verspätete Zollanmeldung und das Modell der „Vorab-Anmeldung“

Während des Jahres 2021 war es möglich, die Einreichung von Einfuhrzollanmeldungen für Waren, die aus der EU in das Vereinigte Königreich kommen, um bis zu 175 Tage (ab dem Zeitpunkt der Einfuhr) aufzuschieben. Seit dem 01.01.2022 ist dies nicht mehr möglich. Es sind vollständige Zollanmeldungen zum Zeitpunkt der Einfuhr aus der EU erforderlich (mit der Möglichkeit einiger Vereinfachungen für zugelassene Parteien).

Ab Januar 2022 gilt für Waren, die aus der EU in Dover und anderen Häfen ankommen, das Modell der „Vorab-Anmeldung“. Es muss eine Zollanmeldung abgegeben werden, bevor die Waren die EU verlassen.

2. Nachweis für die Beantragung des Präferenzursprungs

Nach wie vor sind Abgabenbefreiungen für Präferenzursprungswaren der jeweils anderen Vertragspartei vorgesehen. Wesentliche Änderungen bestehen hier nicht, gleichwohl soll nochmal an die Grundprinzipien erinnert werden.

Für Waren mit Ursprung im Vereinigten Königreich bzw. in der EU können im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens Präferenzzölle für den Warenverkehr zwischen den beiden Vertragsparteien beantragt werden. Dies muss bei der Einfuhr auf der Grundlage einer „Erklärung zum Ursprung“ oder „Kenntnis des Einführers“ erfolgen.

Ein Ausführer, der eine Ursprungserklärung ausstellt, die von einem Einführer verwendet werden soll, muss über einen geeigneten Nachweis verfügen, dass die Waren die Präferenzursprungsregeln erfüllen, d. h. dass es sich tatsächlich um „UK-“ bzw. „EU-Waren“ handelt. Wenn er diese Waren von einem Drittlieferanten bezogen hat, muss er sicherstellen, dass eine „Lieferantenerklärung“ vorliegt, in der die Ursprungseigenschaft nachgewiesen wird.

Während Lieferantenerklärungen bereits seit Januar 2021 grds. erforderlich sind, bedeutete eine Ausnahmeregelung, dass sie nicht zum Zeitpunkt der Ausfuhr vorliegen mussten und nachträglich eingeholt werden konnten; ab Januar 2022 ist dies nicht mehr zulässig und die Lieferantenerklärungen müssen zum Zeitpunkt der Ausfuhr vorliegen.

3. Harmonisiertes System 2022

Am 1. Januar 2022 ist die Aktualisierung des Harmonisierten Systems („HS 2022“) in Kraft getreten, welche sowohl den EU- als auch den britischen Zolltarif betrifft.

Es gibt insgesamt 351 Änderungen, die sich auf mehrere tausend Zolltarifnummern auswirken. Die Weiterverwendung ungültig gewordener Zolltarifnummern kann zu Verzögerungen bei der Abfertigung sowie Sanktionen führen. Es ist ratsam, sicherzustellen, dass alle relevanten Systeme, Dateien und Bewilligungen einschließlich der Anweisungen für die Zollagenten, auf den neuen Zolltarif aktualisiert werden.

4. Vorabanmeldung für bestimmte Lebensmittelimporte

Ab dem 1. Januar 2022 muss für die Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs für den menschlichen Verzehr, tierische Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, und für Lebens- und Futtermittel mit hohem Risiko, die nicht tierischen Ursprungs sind, eine Vorabanmeldung eingereicht werden. Einzelheiten zu diesen Waren, wie z. B. Angaben zum Importeur/Exporteur, Versandinformationen und Produkt-/Artenspezifikationen, müssen über das IPAFFS-System übermittelt werden, bevor eine Sendung im Vereinigten Königreich eintrifft.

Im Juli 2022 wird es weitere Verschärfungen geben: Es werden Warenkontrollen für alle geregelten und kontrollierten Waren wie Pflanzen und Fleischerzeugnisse eingeführt, für bestimmte Produkte sind Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr erforderlich, und für Einfuhren aus der EU in das Vereinigte Königreich werden ebenfalls Sicherheitserklärungen verlangt.

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