Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 11/2022 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Umsatzsteuer.


USt und Abgabenordnung: Verlängerung der Steuererklärungsfristen für beratene Steuerpflichtige

Ein neues BMF-Schreiben vom 01.04.2022 sieht eine weitere Verlängerung der Erklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2020 vor. Nicht zuletzt aufgrund des Drucks der Steuerberaterverbände, deren Mitglieder bereits durch die diversen Corona-Hilfspakete im Rahmen der Überbrückungs- und Neustarthilfen stark personell und zeitlich ausgelastet waren und sind, sollen die Erklärungsfristen für beratene Steuerpflichtige erneut angepasst und verschoben werden.


Weitere Informationen zur Umsatzsteuer und Abgabenordnung

Die Bundesregierung hat auf die Forderung des Bundesverfassungsgerichts reagiert und einen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung („Zinsanpassungsgesetz (233a)“) am 30.03.2022 beschlossen. Kernstück der gesetzlichen Neureglung ist es dabei, den Zinssatz für Zinsen nach 233a, und damit für „normale“ Steuerforderungen und -nachzahlungen, auf 0,15 Prozent pro Monat rückwirkend ab dem 01.01.2019 zu senken.


Plastic Packaging Tax im Vereinigten Königreich – Handlungsbedarf!?

Am 01.04.2022 wurde im Vereinigten Königreich eine neue Steuer (Plastic Packaging Tax) im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Import von Plastik eingeführt. Es muss dabei für jedes Einzelteil der Verpackung überprüft werden, ob dieses der Steuer unterliegt. Unternehmen müssen sich für die Steuer registrieren, wenn sie in den letzten 12 Monaten oder in den nächsten 30 Tagen 10 oder mehr Tonnen Plastik im Vereinigten Königreich hergestellt oder dorthin importiert haben.

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