Liberalisierung des Marktzugangs in Ghana für Exporte aus der EU

Am 01.07.2021 wurde eine gemeinsame Erklärung der EU und Ghanas zum Beginn des Handels im Rahmen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Ghana veröffentlicht.

Seit Dezember 2016 garantiert das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen den zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt für in Ghana hergestellte Produkte.

Ab dem 01.07.2021  beginnt nun auch Ghana mit der Liberalisierung des Zugangs zu seinem Markt für 80 % des Gesamtvolumens der EU-Exporte.

Die Abschaffung von Zöllen auf Zwischenprodukte und Maschinen aus der EU im Rahmen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens soll billigere Vorleistungen für die ghanaische Produktion ermöglichen. Dies soll auch lokal produzierte Waren wettbewerbsfähiger machen und die industrielle Entwicklung in Ghana sowie die Integration des Landes in globale Wertschöpfungsketten unterstützen.

Obwohl das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen im Dezember 2007 unterzeichnet und 2016 von Ghana ratifiziert wurde, hatte sich die Umsetzung des Zeitplans für die Zollliberalisierung aufgrund von technischen Anpassungen verzögert, die zwischen der EU und Ghana vereinbart worden waren.

Die notwendigen Ursprungsdokumente, die für den Handel verwendet werden sollen, einschließlich der Ursprungszeugnisse und Ursprungserklärungen, sind nun entwickelt worden.

Ferner sind die Codes und Systeme für den Beginn der effektiven Umsetzung der Zollsenkungen für EU-Produkte, die nach Ghana eingeführt werden, vorhanden.

Link

Meldung der GD Handel v. 01.07.2021 zum Abkommen mit Ghana

Quelle

Europäische Kommission

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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