Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 16/2022 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Exportkontrolle.

Russland-Embargo: BAFA veröffentlicht Allgemeine Genehmigung Nr. 31

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestattet mit der Allgemeinen Genehmigung Nr. 31 Abweichungen von den Verboten nach Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 833/2014. Die Verordnung regelt die restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die AGG Nr. 31 gilt befristet bis zum 31. Dezember 2022.

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