Verwendung des Landesnamens „Türkiye“ anstelle von „Türkei“ auf Ursprungsnachweisen und Warenverkehrsbescheinigungen

Am 5. Juli 2022 teilte das türkische Handelsministerium mit, dass es für die Bezeichnung ihres offiziellen Ländernamens im internationalen Schriftgebrauch ab sofort nur noch die Bezeichnung „Türkiye“ als Ländername verwenden werde und dieser Name auch in Bezug auf alle relevanten Teile aller präferenziellen und nichtpräferenziellen Ursprungsnachweise sowie Warenverkehrsbescheinigungen angewandt werde, wenn der Name des Landes anzugeben ist.

Die Türkei hat die EU darum ersucht, auch bei der Ausstellung von in der EU ausgestellten Ursprungsnachweisen sowie in der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. ausschließlich den Namen „Türkiye“ zu verwenden.

Nach Mitteilung der türkischen Behörden wird der bisher verwendete Ländername „Türkei“ während einer der Länge nach unbekannten Übergangsphase in den v.g. Dokumenten allerdings bis auf Weiteres noch akzeptiert. Vorhandene Restbestände an Vordrucken können daher ggf. noch aufgebraucht werden.

Um eine potenzielle Beeinträchtigung des Warenverkehrs aus und in die Türkei zu vermeiden, wurde seitens des Zolls empfohlen, bei der Angabe des Ländernamens in Ursprungsnachweisen sowie in Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. künftig nur noch den Namen „Türkiye“ zu verwenden.



Link:

Warenverkehr mit der Türkei: Verwendung des Ländernamens "Türkiye" anstelle von "Türkei" auf Herkunftsnachweisen und Warenverkehrsbescheinigungen

Quelle:

Zoll.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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