Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 24/2022 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Umsatzsteuer.


BMF-Schreiben zur Verlängerung der steuerlichen Unterstützung von Menschen, die von den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs betroffen sind

Am 17.03.2022 hat das Bundesfinanzministerium ein Schreiben herausgegeben, mit dem zahlreiche ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Erleichterungen sowie Nichtbeanstandungen auf den Weg gebracht wurden. Die Maßnahmen zielen darauf ab, vom Krieg geschädigte Menschen zu unterstützen. Das betrifft insbesondere Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach Deutschland geflüchtet sind. Die steuerlichen Erleichterungen wurden mit BMF-Schreiben vom 17.11.2022 um ein weiteres Jahre verlängert, bis zum 31.12.2023.

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Aktuelle BMF-Schreiben in Kürze

Außerdem stellen wir Ihnen in unserem Newsletter zwei aktuelle Schreiben des Bundesfinanzministeriums vor. Es geht um ein neues BMF-Schreiben vom 22.11.2022 (Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Saldierung der Vorsteuer) und ergänzend dazu um ein BMF-Schreiben vom 22.11.2022.

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