Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) - Anwendung des Systems des Registrierten Ausführers (REX) – Ende der Übergangsfrist

Seit dem 01.01.2021 ist die Übergangszeit für die Anwendung des Systems des Registrierten Ausführers (REX-System) im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) für alle Länder vorbei.

Ab diesem Zeitpunkt ist das REX-System das einzig anwendbare System zur Bescheinigung des Warenursprungs im APS und die zuständigen Behörden in den APS-begünstigten Ländern dürfen keine Ursprungszeugnisse nach Formblatt A mehr ausstellen. Die zuständigen Behörden in den APS-begünstigten Ländern können natürlich weiterhin Ausführer registrieren.

Ein Ursprungszeugnis nach Formblatt A, das in einem APS-begünstigten Land während der Übergangszeit ausgestellt wurde und sich noch in der Gültigkeitsdauer befindet, ist in der EU weiterhin anzuerkennen, um die Vorteile des APS in Anspruch zu nehmen. Die Daten zur Übergangsfrist für alle APS-begünstigten Länder sind auf der Homepage der Generaldirektion für Steuern und Zölle (TAXUD) zu finden.

Link

Meldung der GD TAXUD v. 11.01.2021

Quelle

Europäische Kommission

 

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