AWB Newsletter Nr. 4/2021

Liebe Leserinnen und Leser,

in unserem aktuellen Newsletter berichten wir kurz zu einer neuen Codierungspflicht in Zollanmeldungen, die unter Nutzung von verbindlichen Zolltarif-/ oder Ursprungsauskünften erstellt werden.

Darüber hinaus stellen wir das Urteil des FG Hamburg vor, welches die Grenzen der Änderungsmöglichkeiten von Zollanmeldungen aufzeigt. Insbesondere angesichts der EuGH-Entscheidung „Pfeifer & Langen“, die bei diesem Urteil bereits berücksichtigt wurde, zeigt sich, dass die Diskussion um die Reichweite nachträglicher Änderungsmöglichkeiten lange nicht beendet zu sein scheint.

Im Januar hat die deutsche Zollverwaltung erneut die Dienstvorschrift zum Ausfuhrverfahren angepasst. Auf wichtige Änderungen/Ergänzungen weisen wir hin. Insbesondere nachgeschärft wurde im Bereich des zollrechtlichen Ausführers. Bei der Wahl des falschen Ausführers werden Bußgeldverfahren in Aussicht gestellt.

Über das neue Sorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz) hatten sich am 12.02.2021 BMZ und BMAS nach monatelanger Auseinandersetzung mit dem BMWi geeinigt. Wir stellen vor, worum es im Referentenentwurf geht.

Der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung eines Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (19/25697) war am Montag, den 22. Februar 2021 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses.

Einzelheiten können Sie den Beiträgen hierzu entnehmen.

Das Team der AWB steht Ihnen auch aktuell mit Rat und Tat gern zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an.

Ihr Team der AWB

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