Bundestagsanhörung zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen mit Expertise der AWB
Da das Verbrauchsteuerrecht vorwiegend auf europarechtlichen Richtlinien beruht, sind deren Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Der aktuelle Gesetzesentwurf der Bundesregierung eines Siebten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (19/25697) war am Montag, den 22.02.2021 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses.
Als Sachverständiger eingeladen war seitens der AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH RA Marko Uhl. Die Sitzung unter Vorsitz von Katja Hessel (FDP) begann um 11.30 Uhr und und war angesetzt für eineinhalb Stunden.
Der 135-seitige Gesetzentwurf der Bundesregierung umfasst eine Vielzahl von Detailregelungen zur Vereinheitlichung der Struktur der Verbrauchsteuern und der Angleichung von Verfahren zur Besteuerung, Beförderung und Lagerung solcher Produkte. Neben der Umsetzung der EU-Richtlinien enthält der Gesetzentwurf einige weitere Neuregelungen, darunter eine Steuerbefreiung, wenn an sich verbrauchsteuerpflichtige Produkte für Zwecke der Wissenschaft und Forschung verwendet werden.
Wesentliche Inhalte der Anhörung sowie die vorab eingereichte Stellungnahme der AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH können Sie unter nachfolgendem Link einsehen.
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Anhörung zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen
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