Weitere Corona-Steuerhilfen durch den Bundesrat – ermäßigter Steuersatz für Speisen in der Gastronomie bis Ende 2022

Eine Woche nach dem Bundestag hat am 05.03.2021 auch der Bundesrat dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Nun muss es nur noch durch den Bundespräsidenten verkündet werden.

Neben weiteren Änderungen wurde der Steuersatz für die Speisen in der Gastronomie über den 30.06.2021 hinaus bis Ende 2022 verlängert. Für Speisen gilt mithin weiter der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Für Getränke bleibt es beim regulären Steuersatz von 19 %. Hinsichtlich der Abgrenzung gelten weiterhin die BMF-Schreiben v. 30.06.2021 und v. 04.11.2021.

Die AWB hatte in Newsletter Nr. 15/2020 dazu berichtet. Sprechen Sie das USt-Team der AWB gern an, wenn Sie Fragen oder Anregungen dazu haben.

 

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