Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 8/2021 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unseren Beratungsbereichen Zoll, Umsatzsteuer und Exportkontrolle.

Zollrecht

Der Bundesfinanzhof bestätigt den Anspruch auf Zahlung von Erstattungszinsen für Einfuhrabgaben. Damit wird die Rechtsprechung nach dem Wortmann-EuGH-Urteil konsequent und für Wirtschaftsbeteiligte positiv fortgeführt.

Die Abkommen zur Vereinfachung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr mit der Schweiz und Norwegen wurden angepasst, um insbesondere der Einführung des Importkontrollsystems 2 (ICS2) der EU Rechnung zu tragen.

Darüber hinaus wurden einige Hinweise zu den Auswirkungen des neuen ATLAS AES-Releases 3.0 veröffentlicht, welches sich gerade in der Einführung befindet.

Umsatzsteuerrecht

Der EuGH hat zur Eingliederung einer Personengesellschaft in einen umsatzsteuerrechtlichen Organkreis entschieden und lässt die Personengesellschaft auch dann als Organgesellschaft zu, wenn nicht alle Gesellschafter im Organkreis finanziell eingegliedert sind. Damit steht die Entscheidung des EuGH gegen die restriktive Ansicht des V. Senats des BFH und der aktuellen Verwaltungsauffassung. Angesichts der Auswirkungen auf betroffene Unternehmen und Organkreise sollten schnell die Auswirkungen und etwaiger kurzfristiger Handlungsbedarf geprüft werden.

Zudem hat die Finanzverwaltung erläuternd zu der Verlängerung der Steuererklärungsfrist und Steuerverzinsung für steuerlich beratende Unternehmer aufgrund der CoVID-19-Pandemie Stellung bezogen.

Exportkontrolle | Außenwirtschaftsrecht

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/442 wurde die Genehmigungspflicht für Ausfuhren von COVID-19-Impfstoffen verlängert und konkretisiert. Zudem erfolgten durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/521 weitere Anpassungen an aktuelle Entwicklungen, insbesondere eine Reduzierung des Umfangs bisheriger Ausnahmeregelungen und eine Erweiterung der Genehmigungskriterien.

Aufmerksam machen wollen wir zudem auf den Fortschritt in der Dual-use-Reform, welche nunmehr durch die Annahme der Neufassung der Dual-use-Verordnung durch das EU-Parlament eine wichtige Hürde im förmlichen Gesetzgebungsverfahren genommen hat, so dass vorbehaltlich der Entscheidung des Rates der EU mit einem baldigen Inkrafttreten der Neufassung zu rechnen ist.

Wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen, u. a. vor dem Hintergrund der Lage der Uiguren in der chinesischen Provinz Xinjang, hat die EU zudem weitere Sanktionen gegen elf Personen und vier Organisationen verhängt und somit erneut auf Grundlage der „Menschenrechts-Sanktions-VO“ Maßnahmen gegen Verantwortliche ergriffen.

Einzelheiten können Sie den Beiträgen hierzu entnehmen.

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat gern zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an.

Ihr Team der AWB

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Aktuelles aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll und Außenwirtschaftsrecht.

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