Erneute Sanktionen der EU basierend auf der „Menschenrechts-Sanktions-VO“

Anfang März 2021 brachte die Europäische Union erstmals die von ihr im Dezember 2020 geschaffene „Menschenrechts-Sanktions-VO“ (Verordnung (EU) 2020/1998) zur Anwendung. Im Fokus der erlassenen Sanktionen waren Personen, die in Zusammenhang stehen mit der Inhaftierung des Kremlkritikers Alexej Nawalny vgl. AWB-Newsletter Nr. 7/2021.

Nun hat die EU beschlossen, weitere Sanktionen auf Basis der „Menschenrechts-Sanktions-VO“ zu erlassen. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 22.03.2021 sind damit weitere elf Personen und vier Organisationen von Sanktionen betroffen.

Im Fokus diesmal: Die Lage der Uiguren in der chinesischen Provinz Xinjang

Wie der Rat der EU in einer Pressemitteilung am 22.03.2021 mitteilte, seien Menschenrechts-verletzungen und Masseninternierungen in der Provinz Xinjang ausschlaggebend für die nun gegen vier chinesische Personen und eine chinesische Organisation erlassenen Sanktionen.

Folgen dieser Sanktionen sind u. a. Reisebeschränkungen, das Einfrieren von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote. Dies sind die ersten gegen die Volksrepublik China von Seiten der EU verhängten Sanktionen seit der Unterbrechung der militärischen Zusammenarbeit i. V. m. einem faktischen Waffenembargo in Form der ‚Declaration of the European Council‘ vom 27.06.1989.

Als Reaktion erließ die Volksrepublik China ihrerseits Sanktionen gegen mehrere Personen und Organisationen in der EU. Darunter sind der Europaabgeordnete Reinhard Bütikofer und das in Berlin ansässige Mercator Institut for China Studies. Folgen für die Betroffenen sind u. a. Einreiseverbote nach China, Hongkong und Macau.

Neben den genannten chinesischen Personen und Organisationen wurden am 22.03.2021 weitere Personen und Organisationen in die EU-Sanktionsliste aufgenommen – so u. a. eine lybische Miliz, nordkoreanische Regierungsstellen und Militärangehörige aus Tschetschenien. Grund der Sanktionierung ist auch hier der Vorwurf schwerer Menschenrechtsverletzungen.

Sanktionen auch durch das Vereinigte Königreich

Das Vereinigte Königreich tat es der Europäischen Union im Übrigen gleich und sanktionierte unter ihrem „Global Human Rights Sanctions Regulations 2020“ dieselben chinesischen Personen und Organisationen, ebenfalls aufgrund der Lage der Uiguren in der chinesischen Provinz Xinjang.

Im Gegenzug erließ die Volksrepublik China auch hier Sanktionen, nunmehr gegen mehrere Mitglieder des britischen Parlaments und des House of Lords sowie gegen britische Organisationen, darunter auch eine Court Chambers. Vier von deren Mitgliedern hatten im Januar 2021 eine legal opinion zur Lage der Uiguren in der Provinz Xinjang verfasst.

Gemeinsames Vorgehen

Flankiert werden die Sanktionen der EU und des Vereinigten Königreichs durch Sanktionsmaßnahmen der U.S.A und Kanada. Auch diese beiden Länder haben Sanktionen gegen chinesische Personen erlassen. So hat Kanada Sanktionen gegen dieselben vier von der EU sanktionierten Personen erlassen. Die U.S.A haben wiederum zwei dieser vier Personen sanktioniert.  Auch hier reagierte die Volksrepublik China umgehend und erließ ihrerseits Sanktionen gegen US-amerikanische und kanadische Politiker.

Links

Pressemitteilung des Rats der Europäischen Union v. 22.03.2021

Amtsblatt der Europäischen Union v. 22. März 2021

Gemeinsames Statement der Außenminister der U.S.A, des Vereinigten Königreichs und Kanadas v. 22.03.2021

Quellen

Europäischer Rat

Europäische Union

GOV.UK

 

 

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