Umstellung des ATLAS-Releases AES 3.0

Mit ATLAS–Info 0159/21 vom 18. März 2021 informiert die deutsche Zollverwaltung über das neue ATLAS-Release AES 3.0 (ATLAS-Ausfuhr).

Fehlende Ausgabe der Codierung „3LLK“

Seit Inbetriebnahme von AES 3.0 wird die vom Beteiligten angemeldete Unterlagencodierung „3LLK“ (Angaben zum abweichenden außenwirtschaftsrechtlichen Ausführer) weder auf dem Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ausgegeben noch mit der Überlassungsnachricht übermittelt. Dieser Umstand wurde mit dem Wartungsfenster 01 zum 27.03.2021 behoben, so dass zukünftig das ABD und die Überlassungsnachricht die Codierung „3LLK“ wieder aufweisen sollten.

Anmeldung von Vorpapieren

Mit Umstellung auf das Release AES 3.0 können folgende Werte aus der EU Codeliste C0014 „Vorpapier“ vom Beteiligten zwar angemeldet werden, eine Übermittlung an die Zollstellen erfolgt jedoch nicht mehr:

720 Frachtbrief CIM

CO Einheitspapier mit Art der Anmeldung "CO"

EU Einheitspapier mit Art der Anmeldung "EU"

EX Einheitspapier mit Art der Anmeldung "EX"

IM Einheitspapier mit Art der Anmeldung "IM"

ZZZ Sonstige

Die Europäische Kommission sieht zukünftig für diese EU-Codierungen keinen Anwendungsbereich mehr und stellt somit auch keine Migrationsregeln für das noch laufende Release AES 2.4 bereit.

Soweit das Erfordernis gesehen wird, diese Codierungen weiter zu verwenden, ist in einer Übergangszeit - bis zur Umstellung der Teilnehmersoftware auf AES 3.0 - stattdessen aushilfsweise folgende Unterlagencodierung aus der Unterlagencodeliste I0136 zu verwenden:

Nzzz Sonstige Unterlagen

Bei Anmeldung der Codierung Nzzz ist im Datenfeld „Zusatz“ darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Vorpapier handelt und die betreffende Codierung aus der Codeliste C0014 anzugeben.

Bei der Codierung Nzzz handelt es sich um eine nationale Codierung. Liegt die Ausgangszollstelle in einem anderen Mitgliedstaat wird in einer internationalen Vorabanzeige diese Unterlage dementsprechend nicht übermittelt.

Umstellung der IAA Plus auf den UZK

Die UZK Anpassungen an den Teilnehmernachrichten/ an den Benutzeroberflächen gelten vorerst nicht für die IAA Plus. Hier besteht weiterhin das Nachrichtenformat des Releases AES 2.4.4. Eine Umstellung auf das Format AES 3.0 soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Entfall der vorhergehenden Verfahren 61, 63, 68

Seit dem 11.03.2021 sind folgende Codierungen für die vorhergehenden Verfahren in der Codeliste I0100 „Verfahrenscodes und EU-Codes“ entfallen und stehen nicht mehr zur Anmeldung in AES zur Verfügung:

61 Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne steuerbefreiende Lieferung

63 Wiedereinfuhr und gleichzeitige Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat, gegebenenfalls mit Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung

68 Wiedereinfuhr mit gleichzeitiger Überlassung zum zoll- und teilweise steuerrechtlich freien Verkehr und Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren

Zukünftig sollen folgende Codierungen für das vorhergehende Verfahren verwendet werden:

40 Gleichzeitige Überlassung von Waren zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr (ersetzt die Coderungen 61)

42 Gleichzeitige Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit mehrwertsteuerbefreiender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat, gegebenenfalls mit Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren in einem Verfahren der Steueraussetzung (ersetzt die Coderungen 63)

45 Überlassung von Waren zum zollrechtlich und teilweise mehrwertsteuer- oder verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr und deren Überführung in ein anderes Lagerverfahren als das Zolllagerverfahren (ersetzt die Coderungen 68)

Link

ATLAS–Info 0159/21

Quelle

Zoll.de

 

 

 

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