Umsatzsteuer – Zoll – VAT– Customs

AWB Newsletter November 2015

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 18.08.2015, VII R 41/13 zur Verhängung eines Antidumpingzolls auf Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in China entschieden. Das Gericht hatte die Frage zu beurteilen, ob die Ausweitung des Antidumpingzolls auf aus Malaysia versandte Einfuhren dieser Waren rechtens ist - was der BFH bejahte: Die Ausweitung verstoße weder gegen die Grundrechte aus der EU-Grundrechtecharta noch gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot. Unternehmen sollten sich informieren, für welche Waren aus welchen Ländern bei der Einfuhr Antidumpingzölle anfallen, und auch eine mögliche Ausweitung der Maßnahmen auf andere Länder im Auge behalten, denn ein nachträglich verhängter Antidumpingzoll kann den Gewinn eines zunächst als lukrativ eingeschätzten Geschäfts schnell zunichte machen.

Neben einer ausführlichen Darstellung des Urteils und seiner Folgen finden Sie in unserem Newsletter wie gewohnt weitere Besprechungen relevanter Urteile sowie Informationen zu aktuellen Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und stehen für weiterführende Fragen gerne zur Verfügung!

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen