Einführung der Umsatzsteuer in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Registrierungspflicht zum 01.01.2018

In Anbetracht der Einführung der Umsatzsteuer (Value Added Tax) in den Vereinigten Arabischen Emiraten zum 01.01.2018, weist die Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer darauf hin, dass sämtliche Unternehmen in den VAE mit einem besteuerbaren Mindestjahresumsatz von AED 375.000 angehalten sind, sich bei der zuständigen lokalen Behörde, der Federal Tax Authority, umgehend zu registrieren. Diese Registrierungspflicht ist laut den bisherigen Vorgaben des Finanzministeriums bis zum 01.01.2018 zwingend zu erfüllen.

Quelle

Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer (AHK)

Links

 Informationsseite des United Arab Emirates Ministry of Finance (Englisch)

AHK-Information zur Umsatzsteuer

 

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