Zoll und Außenwirtschaft kompakt

Zollverwaltung überarbeitet Dienstvorschrift zur Entnahme von Mustern und Proben

Die Dienstvorschrift Z 07 12 der Zollverwaltung zur Entnahme von Mustern und Proben bei der Zollbeschau wurde grundlegend überarbeitet und an die Vorschriften des Unionszollkodex (UZK) angepasst.

Im Rahmen der Veröffentlichung der Dienstvorschrift wird unter anderem darauf hingewiesen, dass eine Zustimmung des Beteiligten zur Probenentnahme im geltenden Recht nicht vorgesehen ist. Darüber hinaus ist die bisherige Möglichkeit, bei fehlender Unterstützung des Anmelders bei der Beschau die Zollanmeldung unter bestimmten Voraussetzungen für wirkungslos zu erklären, entfallen. In diesen Fällen ist die Beschau nunmehr regelmäßig von Amts wegen auf Kosten und Gefahr des Anmelders vorzunehmen.

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E-VSF-N 40 2017 Nr. 175 v. 14.11.2017

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VSF-Portal


Verpflichtende Anwendung von "TRACES" bei Einfuhren von landwirtschaftlichen Bio-Waren

Ab dem 20.10.2017 ist die Einfuhr von Waren des ökologischen Landbaus, die dem Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 unterliegen, grundsätzlich nur noch über das webbasierte IT-System TRACES (= TRAde Control und Expert System) möglich. Gemäß Artikel 19a der VO (EG) Nr. 1235/2008 endete am 19.10.2017 die Übergangszeit, in der alternativ sowohl in TRACES als auch auf Formularbasis erstellte Kontrollbescheinigungen verwendet werden konnten. Lediglich für bis zum 19.10.2017 von den Kontrollstellen (= unabhängige private Dritte, die die Inspektion und die Zertifizierung im Bereich des ökologischen/biologischen Landbaus wahrnehmen) erteilte Kontrollbescheinigungen wird es in einer weiteren Übergangszeit Ausnahmen geben.

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Fachmeldung v. 24.10.2017

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Zoll.de


Bericht: Bestehende EU-Handelsabkommen verschaffen spürbare Vorteile

In einem aktuellen Bericht der Kommission werden die positiven Auswirkungen bestehender EU-Handelsabkommen hervorgehoben. Gleichzeitig werden Bereiche genannt, in denen noch Verbesserungsbedarf besteht.

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Mitteilung v. 09.11.2017

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Europäische Kommission


Alkoholsteuerreform 2018 - Veröffentlichung der Rohstoffliste

Mit dem vollständigen Inkrafttreten von Alkoholsteuergesetz und Alkoholsteuerverordnung wird ab dem 1. Januar 2018 das bisher weitgehend auf den süddeutschen Raum beschränkte Abfindungsbrennen bundesweit möglich sein. Hierbei wird für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer der gewonnene Alkohol pauschal aus der Menge der Rohstoffe, die zur Alkoholgewinnung eingesetzt werden dürfen, und aus einem festgelegten amtlichen Ausbeutesatz ermittelt.

Nach § 24 Alkoholsteuerverordnung ist eine Übersicht der nach § 9 Abs. 3 und § 11 Abs. 3 Alkoholsteuergesetz zugelassenen Rohstoffe und der festgelegten amtlichen Ausbeutesätze (Rohstoffliste) zu veröffentlichen.

Die Rohstoffliste ist für Brennverfahren ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden.

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Fachmeldung v. 10.11.2017

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Zoll.de


Die EU und Chile nehmen Verhandlungen über ein modernes Assoziationsabkommen auf

Die erste Verhandlungsrunde zwischen der EU und Chile über ein modernisiertes Assoziationsabkommen fand am 16.11.2017 in Brüssel statt. Damit wird der Beschluss der EU-Mitgliedstaaten vom 13.11.2017 umgesetzt, mit dem das Verhandlungsmandat für die Europäische Union gebilligt wurde.

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Mitteilung v. 13.11.2017

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Europäische Kommission


Beendigung des Branntweinmonopols

Wie der aktuellen Bekanntmachung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und den Veröffentlichungen der Brennereiverbände zu entnehmen ist, kann letztmalig im Rumpfbetriebsjahr 2017 für Abfindungsbranntwein die Herstellung zur Ablieferung beantragt werden. Letzter Brenntag für Abfindungsbranntwein zur Ablieferung ist der 29.11.2017. Bis zum 8.12.2017 kann Abfindungsalkohol bei der Deutschen Edelbranntwein GmbH, Hardtstraße 35 in 76185 Karlsruhe unter Vorlage der entsprechenden Brenngenehmigung selbst abgeliefert werden.

Seit Anfang Oktober 2017 bis Anfang Dezember 2017 fahren die Übernahmekolonnen der Deutschen Edelbranntwein GmbH die verschiedenen Regionen mindestens noch einmal zur Branntweinübernahme an.

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Fachmeldung v. 17.11.2017

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Zoll.de


Venezuela: EU verhängt erstmalig Sanktionen

Angesichts der aktuellen Lage in Venezuela hat der Rat der Europäischen Union am 13.11.2017 beschlossen, restriktive Maßnahmen zu verhängen. Dies geht aus dem Beschluss (GASP) 2017/2074 des Rates hervor, der im Amtsblatt L 295/21 am 14.11.2017 veröffentlicht wurde. Zuvor hat die EU noch keine Sanktionen gegen Venezuela oder ein anderes südamerikanisches Land verhängt.

Das von der EU beschlossene Embargo beinhaltet das Verbot der Ausfuhr von militärischen Gütern, von Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden kann sowie von Überwachungsausrüstung. Darüber hinaus sieht der GASP-Beschluss vor, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen bestimmter Personen, Organisationen und Einrichtungen einzufrieren, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder –verstöße sowie Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind oder deren Handlungen, politische Maßnahmen oder Tätigkeiten auf andere Weise die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben.

Alle Informationen und Details zur Verordnung können Sie dem Amtsblatt L 295/21 entnehmen.

Link

Amtsblatt der Europäischen Union L 295/21

Quelle

EUR-Lex

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