Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter November / Dezember 2018

Das Jahr 2018 mit all seinen Turbulenzen und Neuerungen im Bereich Umsatzsteuer, Zoll und Exportkontrolle neigt sich dem Ende zu. Noch einmal haben wir im gemeinsamen Newsletter November und Dezember 2018 einige aktuelle Entwicklungen zusammengestellt.

Während es bei der Frage der notwendigen Umstellungen aufgrund des BREXITs noch keine wirklich verlässlichen Parameter gibt, steht im Jahr 2019 bei der Umsatzsteuer die größte Reform im Warenverkehr des Binnenmarktes seit 25 Jahren an.

Der RAT DER EU hat am 04.12.2018 offiziell die MwSt-Reform der „quick fixes“ u. a. beschlossen. Damit wird die MwSt-Reform zum 01.01.2020 in allen EU Mitgliedstaaten in Kraft treten.

Die Neuerungen umfassen die erstmalige Regelung der Zuordnung der Warenbewegung bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften in der MwStSystRL sowie die Implementierung der USt-IdNr. (und der Meldung in der Zusammenfassenden Meldung) als materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung sowie EU-weite Vereinfachungen bei Warenlieferungen über Konsignationslager. Neben diesen Änderungen in der MwStSystRL, welche die Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen haben, wurde auch eine Vermutungsregelung bei den Belegnachweisen in der MwStDVO beschlossen. Die MwStDVO ist unmittelbar geltendes Recht in allen EU Mitgliedstaaten, so dass es hierfür keines Umsetzungsakts benötigt.

Diese Reform der MwSt beim Warenverkehr im Binnenmarkt wird alle Unternehmen mit grenzüberschreitenden Umsätzen im Jahr 2019 mit der Prüfung des Handlungsbedarfs und ggf. Änderungsbedarf im Supply-Chain-Management und den unternehmensinternen Prozessen sowie ggf. eine Umstellung der Geschäftsbeziehungen über die EU Grenze beschäftigen. Ein Jahr Umsetzungsperiode ist für ein Projekt dieser Größenordnung häufig knapp bemessen, insbesondere dann, wenn IT-Abläufe und Geschäftsprozesse angepasst werden müssen.

Zudem kann die Reform auch ideal genutzt werden, die Implementierung des Compliance Managements in Form des Zoll- und USt-IKS (Trade Compliance Management Systems) umzusetzen. Das Umsatzsteuerteam der AWB steht Ihnen bei der Prüfung des Handlungs- und Anpassungsbedarfs sowie bei der Implementierung der Neuerungen gern als Berater zur Seite.

Auch sind aktuell wichtige Entscheidungen veröffentlicht worden, welche die Frage aufwerfen, ob ein Vorsteuerabzug zukünftig auch ohne Rechnung möglich ist oder unter welchen Voraussetzungen Vorsteuer im Rahmen von Akquisitionen geltend gemacht werden darf. Nicht zu vergessen ist die Entscheidung des BFH zu den Bauträgerfällen, welche die Verwaltungsansicht konterkariert.

Neben diesem aktuellen Thema finden Sie wie gewohnt die Besprechung relevanter Entscheidungen sowie Informationen zu Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Zugleich möchten wir es jetzt nicht versäumen Ihnen eine besinnliche Adventszeit, ein ruhiges, gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für 2019 zu wünschen.

Wir wünschen angenehme Lektüre.

 

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen