BFH in Kürze

Zur Einreihung von Rundstäben aus Cermets (BFH, Urt. v. 07.08.2018, VII R 20/17)

Die Formulierung "Stäbchen ... für Werkzeuge" umfasst sowohl die Herstellung eines Werkzeugs mit dem Stäbchen, die Herstellung eines Werkzeugs hieraus als auch die Verwendung des noch weiter verarbeiteten Stäbchens als Werkzeug.

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Zum Erlass eines Aufteilungsbescheids vor Beginn der Zwangsvollstreckung (BFH, Beschl. v. 02.10.2018, VII R 17/17)

Sobald das Leistungsgebot bekanntgegeben worden ist und solange die Steuerschuld noch nicht vollständig getilgt ist, kann der Gesamtschuldner, der eine Erstattung von Steuerabzugsbeträgen und Vorauszahlungen gemäß § 276 Abs. 6 Satz 2 AO begehrt, regelmäßig den Erlass eines Aufteilungsbescheids verlangen. Ein zulässiger Antrag wird durch spätere Aufrechnung oder Verrechnung gegenüber dem anderen Gesamtschuldner nicht unzulässig.

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EuGH-Vorlage: Steuersatzermäßigung für Campingplätze auch für Bootsliegeplätze? (BFH, Beschl. v. 02.08.2018, V R 33/17)

Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht es als möglich an, dass die im Umsatzsteuerrecht geltende Steuer-satzermäßigung für die kurzfristige Vermietung von Campingflächen auch auf die Vermietung von Bootsliegeplätzen anzuwenden ist. Er hat daher mit Beschluss vom 02.08.2018, V R 33/17, den Ge-richtshof der Europäischen Union (EuGH) um Klärung gebeten, ob ein Hafen bei gleicher Funktion wie ein Campingplatz zu behandeln ist.

Der Kläger, ein eingetragener Verein, dessen Zweck die Förderung des Segel- und Motorwassersports ist, überließ Bootsliegeplätze in seinem Hafen gegen ein sog. Hafengeld Wassersportlern, die dort mit ihrem Boot ankern und übernachten konnten. Das Hafengeld umfasste auch die Nutzung ähnlicher (Sanitär-) Einrichtungen wie auf Campingplätzen und in sog. Wohnmobilhäfen.

Die Klage, mit der der Kläger die Steuersatzermäßigung in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 des Umsatzsteu-ergesetzes (UStG) für die kurzfristige Vermietung von Campingflächen auch für die von ihm ausge-führten Umsätze geltend machte, hatte keinen Erfolg.

Demgegenüber sieht es der BFH als möglich an, dass es der in der Europäischen Grundrechtscharta verankerte allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 20 EUGrdRCh), der im Steuerrecht im Grundsatz der steuerlichen Neutralität zum Ausdruck kommt, gebietet, die Steuersatzermäßigung für Campingplätze und damit für sog. „Wohnmobilhäfen“ auch auf die Überlassung von Bootsliegeplätzen anzuwenden, soweit diese gleichartige Umsätze ausführen. Da diese Frage die Auslegung des Unionsrechts betrifft, war dem BFH eine eigene Sachentscheidung verwehrt und eine Vorlage an den EuGH erforderlich.

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Berechtigung zur Hinzuschätzung (BFH, Beschl. v. 14.08.2018, XI B 2/18)

Werden Stornierungen in Tagessummenbons (Z-Bons) nicht ausgewiesen, sondern allein die verbleibende Differenz, fehlt es an einer ordnungsgemäßen Kassenführung, die das Finanzamt dazu berechtigt, Hinzuschätzungen vorzunehmen.

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Voraussetzungen der Umsatzsteuerbefreiung bei der Vermietung von Sportanlagen (BFH, Urt. v. 21.6.2018, V R 63/17)

Da das Betreiben einer Sportanlage im Allgemeinen nicht nur die passive Zurverfügungstellung des Grundstücks umfasst, ist die entgeltliche Überlassung einer Sporthalle regelmäßig keine bloße Raumüberlassung und deshalb nicht gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerfrei.

Ob besondere Umstände vorliegen, die bei der Überlassung einer Sporthalle ausnahmsweise die Annahme einer bloßen Raumüberlassung rechtfertigen, ist im Wesentlichen eine tatsächliche Fest-stellung, die das FG anhand der konkreten Umstände des einzelnen Falles zu treffen hat.

Die Steuerbefreiung setzt keinen langfristigen Vertrag mit mehrjähriger Laufzeit ohne Kündigungs-möglichkeit voraus.

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Umsatzsteuerfreier Zusammenschluss (BFH, Urt. v. 06.09.2018, V R 30/17)

Zur Wettbewerbsverzerrung bei der Steuerfreiheit nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL: sind nicht-öffentliche Stellen gemäß § 80 Abs. 5 Nr. 2 SGB X von der Speicherung des gesamten Datenbestandes ausgeschlossen, kann dies nur die Steuerfreiheit der Leistungen begründen, die mit einer derartigen Speicherung direkt, unmittelbar und notwendig zusammenhängen.

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Zur Änderung der Rechtsprechung zum steuerbaren Leistungsaustausch bei platzierungsabhängigen Preisgeldern (BFH, Pressemitteilung,  V R 21/16)

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Zum Pauschallandwirt und zur Verarbeitungstätigkeit (BFH, Urt. v. 27.09.2018, V R 28/17)

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Zu Beweidungsleistungen eines Schäfers (BFH, Urt. v. 06.09.2018, V R 34/17

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Zur Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur mehrfachen Inanspruchnahme des § 19 UStG (BFH, Urt. v. 11.07.2018,  XI R 26/17)

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Keine Steuerfreiheit für an Blindenwerkstätten erbrachte Vermittlungsleistungen/Antrag auf Aussetzung des Verfahrens im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (BFH, Beschl. v. 16.10.2018, V B 30/18)

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Zolltarif: Einreihung sog. Katzenkratzbäume (BFH, Urt. v. 18.09.2018, VII R 3/18)

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