„Quick fixes“ beschlossen – große EU-MwSt-Reform zum 01.01.2020 kommt!

MwSt-Reform

Am 04.12.2018 hat der RAT DER EU offiziell die MwSt-Reform der „quick fixes“ u. a. beschlossen. Damit wird die größte MwSt-Reform seit 25 Jahren zum 01.01.2020 in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft treten. Das Jahr 2019 wird daher für die Implementierung der Neuerungen genutzt werden müssen.

Die Neuerungen umfassen die erstmalige Regelung der Zuordnung der Warenbewegung bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften in der MwStSystRL sowie die Implementierung der USt-IdNr. (und der Meldung in der Zusammenfassenden Meldung) als materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung sowie EU-weite Vereinfachungen bei Warenlieferungen über Konsignationslager. Neben diesen Änderungen in der MwStSystRL, welche die Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen haben, wurde auch eine Vermutungsregelung bei den Belegnachweisen in der MwStDVO beschlossen. Die MwStDVO ist unmittelbar geltendes Recht in allen EU Mitgliedstaaten, so dass es hierfür keines Umsetzungsakts benötigt.

Diese Reform der MwSt beim Warenverkehr im Binnenmarkt wird alle Unternehmen mit grenzüberschreitenden Umsätzen im Jahr 2019 mit der Prüfung des Handlungsbedarfs und ggf. Änderungsbedarf im Supply-Chain-Management und den unternehmensinternen Prozessen sowie ggf. eine Umstellung der Geschäftsbeziehungen über die EU-Grenze beschäftigen. Ein Jahr Umsetzungsperiode ist für ein Projekt dieser Größenordnung häufig knapp bemessen, insbesondere dann, wenn IT-Abläufe und Geschäftsprozesse angepasst werden müssen. Daher finden Sie eine erste Einordnung der Neuerungen bereits im AWB-Newsletter Oktober 2018.

AWB-„quick fixes“-Radar zur Feststellung und Umsetzung des Handlungsbedarfs

Selbstverständlich hat das Umsatzsteuer-Team der AWB die MwSt-Reform und ihre Auswirkungen verfolgt und die Auswirkungen analysiert. Nun steht das nationale Umsetzungsgesetz noch aus und dennoch ist es bereits angezeigt die Zeit des Jahres 2019 möglichst geschickt für die anstehenden Änderungen in den Geschäftsabläufen (vom supply chain management bis zur IT-Umsetzung) zu nutzen, denn bekanntlich ist eine einjährige Umsetzungsfrist für Unternehmen nicht besonders lang.

Das Team der AWB steht Ihnen bei der Analyse des Status quo und Eruierung des Handlungsbedarf sowie bei der (sofern erforderlich) Neugestaltung der Lieferketten mit dem „quick fixes“-Radar gern zur Verfügung. Wir besprechen mit Ihnen die vorhandenen Geschäfts- und Lieferstrukturen und gestalten eine aktualisierte Matrix der Abläufe in Workshops; in Inhouse-Schulungen werden dann die Neuerungen den Kolleginnen und Kollegen aus Einkauf, Vertrieb, Buchhaltung, Revision und Steuerabteilung in Ihren Unternehmen dargestellt. Idealerweise verbinden Sie die Reformumstellungen mit einer Statusanalyse (VAT-Health-Check) und dem weiteren Auf- und Umbau des Innerbetrieblichen Kontrollsystems in der Umsatzsteuer.

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