Zoll und Außenwirtschaft kompakt


Anwendung der Kumulierungsregeln gem. Art. 4 des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwi-schen der Europäischen Union (EU) und den Staaten der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC)

Mit einer Bekanntmachung, veröffentlicht im Amtsblatt (EU) Nr. C 407/8 vom 12.11.2018 teilt die Kommission mit, dass die Kumulierung nach Art. 4 Abs. 3 und 7 des Protokolls Nr. 1 des Wirtschafts-partnerschaftsabkommens EU-SADC ab dem 1. Oktober 2018 mit den in dieser Bekanntmachung genannten AKP-WPA-Staaten und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) anwendbar ist.
WuP online wird zeitnah aktualisiert.

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Fachmeldung v. 14.11.2018

Quelle

Zoll.de


Handel: Kommission berichtet über die jüngsten Verhandlungsrunden mit Indonesien und Neuseeland

Die EU-Kommission hat am 05.11.2018 ihre Berichte über die Fortschritte bei den Gesprächen über ein Freihandelsabkommen mit Indonesien und Neuseeland veröffentlicht. Die jüngsten Verhand-lungsrunden fanden in konstruktiver Atmosphäre statt und verzeichneten Fortschritte in den verhandelten Bereichen.

Die sechste Verhandlungsrunde über ein Freihandelsabkommen EU-Indonesien fand vom 15. bis 19.10.2018 in Palembang, Indonesien, statt. Die Verhandlungsführer erzielten in allen Bereichen gute Fortschritte, insbesondere in den Kapiteln über Zoll- und Handelserleichterungen, Vorschriften für den Handel mit Lebensmitteln, tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen, technische Handelshemmnisse sowie Fragen der nachhaltigen Entwicklung. Die nächste Runde ist für den 11. bis 15.03.2019 in Brüssel geplant.

Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland ging vom 8. bis 12.10.2018in Wellington, Neuseeland, in die zweite Runde. Die Diskussionen ermöglichten es, in einer Reihe von Bereichen eine Annährung der unterschiedlichen Positionen zu finden. Sie ermöglichten es auch,  weitere Schritte festzulegen, die jede Seite vor der dritten Verhandlungsrunde, die im Februar in Brüssel stattfinden soll, abschließen muss.
Die beiden heute veröffentlichten Berichte geben einen Überblick über den Stand der Diskussionen in den einzelnen Bereichen.

Darüber hinaus wird die Kommission einen Bericht über das Treffen heute (Montag) von Handels-kommissarin Cecilia Malmström mit Experten aus 28 Wirtschaftsbereichen in den kommenden Tagen veröffentlichen. Im September vergangenen Jahre hatte sich die Expertengruppe gebildet, um das Engagement der Kommission in der Handelspolitik mit allen Beteiligten und Vertretern der Zivilgesellschaft zu verstärken. Unter den Experten sind u.a. Vertreter von KMU, Gewerkschaften, Verbraucherorganisationen und Umweltverbänden.

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EU-Aktuell v. 05.11.2018

Quelle

EU-Kommission


Bericht: Handelsabkommen stärken Wachstum und nachhaltige Entwicklung

Die von der EU ausgehandelten Handelsabkommen verbessern den Zugang zu ausländischen Märkten und fördern die hohen Arbeits- und Umweltschutzstandards in Drittstaaten. Allerdings schöpfen die europäischen Exporteure die Möglichkeiten der Abkommen nicht ausreichend aus. Zu diesem Ergebnis kommt ein heute (Mittwoch) von der EU-Kommission vorgelegter Jahresbericht über die Umsetzung von Handelsabkommen.

„Im Laufe der Jahre hat die EU erheblich in den Ausbau des weltweit größten Netzes von Handelsabkommen investiert. Die jüngsten Zahlen und Fakten zeigen, dass sich diese Strategie auszahlt. Die Abkommen tragen dazu bei, die europäische Wirtschaft anzukurbeln: Sie erleichtern es, weltweit Geschäfte zu tätigen, und fördern gleichzeitig die Beschäftigung in der EU“, sagte Handelskommissarin Cecilia Malmström dazu.

„Die wachsende Zahl strategischer Abkommen eröffnet den europäischen Unternehmen neue Möglichkeiten und Wettbewerbsvorteile auf wichtigen Märkten. Außerdem leisten sie einen Beitrag zur Wahrung der Menschenrechte und Arbeitnehmerrechte sowie der Umweltstandards. Wir müssen die Folgearbeiten jetzt weiter vorantreiben, um sicherzustellen, dass die geltenden Vorschriften eingehalten werden und dass die Unternehmen das Potenzial dieser Abkommen auch wirklich in vollem Umfang ausschöpfen können“, so Malmström weiter.

Der Bericht erfasst die Entwicklungen des Jahres 2017 und zeigt, dass der Handel im Rahmen der bestehenden EU-Handelsabkommen weiter zunimmt. Um nur einige Beispiele zu nennen: Die Aus-fuhren nach Südkorea stiegen im vergangenen Jahr um mehr als 12 Prozent, die Ausfuhren nach Kolumbien um mehr als 10 Prozent und die EU-Ausfuhren nach Kanada in den neun Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens zwischen der EU und Kanada um 7 Prozent. Von der Abschaffung der Zölle hat der Agrar- und Lebensmittelsektor der EU am stärksten profitiert, sodass im letzten Jahr ein starker Anstieg der Ausfuhren, insbesondere nach Ecuador (+ 34 Prozent), Chile (+ 29 Prozent), Serbien (+ 23 Prozent), in die Türkei und nach Costa Rica (jeweils + 14 Prozent), verzeichnet werden konnte.

Was die regulatorischen Handelshemmnisse angeht, so haben es die EU-Handelsabkommen im vergangenen Jahr möglich gemacht, den mexikanischen Markt für europäische Gesundheitsprodukte und den chilenischen und den peruanischen Markt für einige Agrar- und Lebensmittelausfuhren aus der EU zu öffnen. Zudem wurde den EU-Unternehmen der Weg für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen in Georgien, in der Republik Moldau und in der Ukraine geebnet.
Was die Förderung der EU-Standards und einer nachhaltigen Entwicklung anbelangt, so haben Part-ner wie Kanada und Mexiko aufgrund spezifischer Bestimmungen in EU-Handelsabkommen im vergangenen Jahr Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert, die den Arbeitnehmern einen größeren Schutz bieten.

Trotz dieser positiven Entwicklungen könnte noch mehr erreicht werden, wenn die Unternehmen in der EU die Möglichkeiten, die sich aus den bestehenden Abkommen ergeben, in vollem Umfang nutzen würden. Deshalb bemüht sich die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten und den Unternehmensnetzen verstärkt darum, Unternehmen in der EU, insbesondere KMU, zu informieren und ihnen dabei zu helfen, Nutzen aus den Handelsabkommen zu ziehen. Zu den einschlägigen Initiativen gehören die Verbesserung von Online-Instrumenten, darunter die Marktzugangsdatenbank (link is external) und der Trade Helpdesk (link is external), sowie die Bereitstellung einer „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ für Unternehmen, die die Möglichkeiten der jüngsten EU-Handelsabkommen mit Kanada und Japan optimal ausschöpfen wollen.

Hintergrund und nächste Schritte

Der heutige Bericht über die Umsetzung der EU-Handelsabkommen ist der zweite Jahresbericht dieser Art und bezieht sich auf das Jahr 2017. In dem Bericht werden die Entwicklungen in Bezug auf 35 EU-Handelsabkommen (von insgesamt 39) beschrieben. Dazu gehören:

  • Abkommen der „ersten Generation“ aus der Zeit vor 2006, die den Schwerpunkt auf die Beseitigung von Zöllen legen
  • Abkommen der „zweiten Generation“, z. B. die Abkommen mit Südkorea, Kolumbien, Peru und Ecuador, Zentralamerika und zuletzt Kanada, die sich auf neue Bereiche erstrecken, einschließ-lich der Rechte des geistigen Eigentums, Dienstleistungen und nachhaltige Entwicklung
  • Vertiefte und umfassende Freihandelszonen (Deep and Comprehensive Free Trade Areas, DCFTA), die stärkere wirtschaftliche Beziehungen zwischen der EU und ihren Nachbarländern schaffen
  • Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, die sich auf die Entwicklungsbedürfnisse der Regionen in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean konzentrieren
  • EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström wird die Inhalte des Berichts mit den EU-Handelsministern auf der nächsten Tagung des Rates am 9. November erörtern. Gespräche mit dem Europäischen Parlament werden ebenfalls folgen.

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EU-Aktuell v. 31.10.2018

Quelle

EU-Kommission
 

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