Umsatzsteuer – VAT

AWB Newsletter Nr. 10/2020

In unserem Newsletter Nr. 10/2020 informieren wir Sie über das aktuelle BMF-Schreiben vom 16.07.2020 zum Vorsteuerabzug bei der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt).

Nachdem immer wieder in Betriebsprüfungen die Incoterms® der Lieferbeziehung für die Frage der Verfügungsmacht und damit der Vorsteuerabzugsberechtigung bei der EUSt herangezogen wurden, hat nun die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 16.07.2020 (III C 2 – S 7300-a/19/10001:004) für eine Klarstellung gesorgt. Aus Sicht der Finanzverwaltung regeln die Lieferortsbestimmungen nach § 3 Abs. 6 – 8 UStG zugleich auch den Zeitpunkt der Lieferung und somit den Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht. Incoterms® sind unbeachtlich.

Neben diesen aktuellen Themen finden Sie wie gewohnt Hinweise in Kürze zu Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Das Team der AWB steht Ihnen auch aktuell mit Rat und Tat gern zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an.

Wir wünschen angenehme Lektüre.

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Nathalie Harksen | Britta Lüger