Umsatzsteuer – VAT

AWB Newsletter Nr. 11/2020

In unserem Newsletter Nr. 11/2020 informieren wir Sie über zwei aktuelle höchstrichterliche Urteile (V R 20/19 und V R 24/19), in welchen der BFH entschied, dass die sog. Missbrauchs-Rechtsprechung des EuGH bei innergemeinschaftlichen Lieferungen nicht auf die Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferungen übertragbar ist.

In mehreren anderweitigen Rechtsbehelfen und finanzgerichtlichen Verfahren wurden diese Entscheidungen in der Revision auf die erstinstanzlichen Urteile des FG Köln sowie des FG Rheinland-Pfalz erwartet. Zuletzt hatte die Finanzverwaltung – welche eine Anwendung der Grundsätze der Missbrauchs-Rechtsprechung auch auf die Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferungen annimmt – sogar Gegenteiliges im BMF-Schreiben vom 25.06.2020 verkündet. Die BFH-Urteile dürften nun zu einem Umdenken führen und wegweisend sein.

Wir wünschen angenehme Lektüre.

Sollten Sie Ihr Recht im Rechtsbehelf oder Finanzgerichtsverfahren durchsetzen müssen, hilft auch Ihnen das Team der AWB gern weiter.

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Nathalie Harksen | Britta Lüger