Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter Nr. 14/2020

In unserem Newsletter Nr. 14/2020 informieren wir Sie über das aktuelle BMF-Schreiben vom 09.10.2020 zur Verschärfung der Anforderungen an die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung sowie der Gelangensvermutung, welche seit dem 01.01.2020 gelten.

Die Finanzverwaltung gibt damit Hinweise zur Anwendung der gesetzlichen Neufassung. Bedauerlicherweise sind aber weiterhin einige wichtige Praxisfragen nicht geklärt, wie Sie dem Beitrag im Newsletter entnehmen können.

Des Weiteren informieren wir über das bereits seit langem erwartete BMF-Schreiben zu Gutscheinen vom 02.11.2020. Die Anwendung von Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen, deren Bezeichnungen und die Verkäufe über Leistungsketten und Vermittlung bergen einige Herausforderungen. Die Finanzverwaltung hat die seit dem 01.01.2019 geltende Regelung nun erstmalig mit dem BMF-Schreiben kommentiert. Anwendern wird eine Nichtbeanstandungsfrist von 3 Monaten bis zum 02.02.2021 eingeräumt. Grund genug, sich nun die Prozesse und die Faktura bei Gutscheinen anzusehen.

Neben diesen aktuellen Themen finden Sie wie gewohnt Hinweise in Kürze zu Entwicklungen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll, Verbrauchsteuer und Außenwirtschaftsrecht.

Im Bereich des Zollrechts berichten wir u. a. zu zwei präferenzrechtlichen Themen. Die deutsche Zollverwaltung informiert unter Verweis auf verschiedene Informationsquellen der EU-Kommission zum aktuellen Stand des Präferenzrechts im Hinblick auf den Brexit und das bevorstehende Ende des Übergangszeitraumes zum 31.12.2020. Des Weiteren wird das Präferenzabkommen zwischen der EU und Ghana nun bilateral angewendet und neue Ursprungsregeln sind implementiert.

Darüber hinaus werden die Einfuhrabgabenbefreiungen für Waren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis zum 30.04.2021 verlängert.

Außerdem hat die Welthandelsorganisation eine Entscheidung im Streitfall der EU gegen die USA im Zusammenhang mit illegalen Subventionen an den amerikanischen Flugzeughersteller Boeing getroffen. Der EU wird gestattet, als Gegenmaßnahme Zölle im Wert von bis zu 4 Mrd. USD zu erheben.

Wie in jedem Jahr sind die Änderungen der Kombinierten Nomenklatur zum 01.01.2021 bekanntgegeben worden.

Einzelheiten können Sie den Beiträgen hierzu entnehmen.

Das Team der AWB steht Ihnen auch aktuell mit Rat und Tat gern zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an.

Wir wünschen angenehme Lektüre.

Ihre AWB