Europäische Kommission veröffentlicht neueste Version der Kombinierten Nomenklatur

Alle Jahre wieder veröffentlicht die Europäische Kommission am Ende eines Jahres die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN). Die aktuelle Änderung wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1577 am 30.10.2020 im EU-Amtsblatt publiziert und gilt ab 01.01.2021. Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich.

Die Kombinierte Nomenklatur ist ein Warenverzeichnis, das aus 8-stelligen Warennummern besteht und in der gesamten Europäischen Union einheitlich ist. Dabei stellt das Harmonisierte System die Grundlage der KN dar und die KN ist wiederum die Grundlage für den TARIC (Integrierter Tarif der Europäischen Union).

Eine übersichtlichere Darstellung der Änderungen bietet das Statistische Bundesamt (Destatis) an. Auf deren Website wird am Ende jedes Jahres eine Gegenüberstellung der geänderten Warennummern in Form eines PDF-Dokuments bereitgestellt.

Links

Durchführungsverordnung (EU) 2020/1577

TAXUD-Fachmeldung

Quellen

Europäische Kommission

Statistisches Bundesamt (Destatis)

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