Subventionsfall Boeing: Welthandelsorganisation bestätigt das Recht der EU auf Vergeltungsmaßnahmen gegen Einfuhren aus den USA in Höhe von 4 Mrd. USD

Die Welthandelsorganisation (WTO) gestattet der EU, als Gegenmaßnahme für an den amerikanischen Flugzeughersteller Boeing gezahlte illegale Subventionen Zölle im Wert von bis zu 4 Mrd. USD zu erheben. Die Entscheidung knüpft an frühere Feststellungen der WTO an, in denen die US-Subventionen für Boeing nach dem WTO-Recht als rechtswidrig anerkannt wurden.

Der als Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen und für Handel zuständige Kommissar Valdis Dombrovskis erklärte: „Diese seit Langem erwartete Entscheidung ermöglicht es der Europäischen Union, Zölle auf US-amerikanische Waren zu erheben, die nach Europa gelangen. Ich würde dies viel lieber nicht in die Tat umsetzen, denn zusätzliche Zölle sind nicht im wirtschaftlichen Interesse beider Seiten, zumal wir uns um eine Erholung von der COVID-19-Rezession bemühen.Ich habe mit meinem amerikanischen Amtskollegen, Botschafter Lighthizer, Kontakt aufgenommen, und ich hoffe, dass die USA die im vergangenen Jahr erhobenen Zölle auf EU-Ausfuhren jetzt aufheben. Dies würde sowohl wirtschaftlich als auch politisch positive Impulse schaffen und uns dabei helfen, eine gemeinsame Basis in anderen zentralen Bereichen zu finden. Die EU wird dieses Ergebnis weiterhin energisch anstreben. Sollte dies nicht gelingen, sehen wir uns gezwungen, unsere Rechte auszuüben und ähnliche Zölle zu erheben. Wir sind zwar voll und ganz auf diese Möglichkeit vorbereitet, doch werden wir sie nur widerstrebend ergreifen.“

Im Oktober letzten Jahres führten die USA nach einer ähnlichen WTO-Entscheidung in einem parallelen Fall zu Airbus-Subventionen Vergeltungszölle ein, die sich auf EU-Ausfuhren im Wert von 7,5 Mrd. USD auswirken. Trotz der entscheidenden Schritte, die Frankreich und Spanien im Juli ergriffen haben, um dem Beispiel Deutschlands und des Vereinigten Königreichs zu folgen und sicherzustellen, dass sie einer früheren WTO-Entscheidung über Subventionen für Airbus in vollem Umfang nachkommen, sind diese Zölle nach wie vor in Kraft.

Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage sollte es im Interesse sowohl der EU als auch der USA liegen, schädliche Zölle, die die jeweiligen Industrie- und Agrarsektoren unnötig belasten, abzuschaffen.

Die EU hat konkrete Vorschläge unterbreitet, um zu einem Verhandlungsergebnis für die langjährigen transatlantischen Streitigkeiten über zivile Luftfahrzeuge – den längsten in der Geschichte der WTO – zu gelangen. Nach wie vor ist die EU bereit, mit den USA zusammenzuarbeiten und eine faire und ausgewogene Regelung sowie künftige Disziplinen für Subventionen im zivilen Luftverkehr zu vereinbaren.

Während die Europäische Kommission mit den USA zusammenarbeitet, unternimmt sie gleichzeitig Schritte und bindet die EU-Mitgliedstaaten ein, damit sie von ihren Vergeltungsrechten Gebrauch machen kann, falls es keine Aussicht auf eine für beide Seiten vorteilhafte Lösung gibt. Diese Notfallplanung umfasst die Fertigstellung der Liste mit Waren, für die zusätzliche EU-Zölle gelten würden.

Hintergrund

Im März 2019 bestätigte das Berufungsgremium, die höchste Instanz der WTO, dass die USA trotz der früheren Entscheidungen keine geeigneten Maßnahmen ergriffen hatten, um die WTO-Regeln für Subventionen einzuhalten. Stattdessen setzten sie die illegale Unterstützung ihres Flugzeugherstellers Boeing fort und schädigten dadurch Airbus, die europäische Luft- und Raumfahrtindustrie und deren zahlreiche Beschäftigte. Das Berufungsgremium hat in seiner Entscheidung

  • bestätigt, dass das „Washington State tax programme“ weiterhin zentraler Bestandteil der unrechtmäßigen US-Subventionen für Boeing ist;
  • festgestellt, dass eine Reihe laufender Instrumente, darunter die Vergabe von Aufträgen durch die NASA und das US-Verteidigungsministerium, Subventionen darstellen, die Airbus wirtschaftlich schädigen können;
  • bestätigt, dass Boeing nach wie vor eine illegale US-amerikanische Steuervergünstigung zur Förderung von Exporten genießt (die so genannte Foreign Sales Corporation and Extraterritorial Income Exclusion).

Die Entscheidung, mit dem das Recht der EU, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, bestätigt wird, ergibt sich unmittelbar aus dieser früheren Entscheidung.

In einem parallelen Airbus-Fall erlaubte die WTO den Vereinigten Staaten im Oktober 2019, Gegenmaßnahmen gegen europäische Ausfuhren im Wert von bis zu 7,5 Mrd. USD zu ergreifen. Grundlage hierfür war eine Entscheidung des Berufungsgremiums aus dem Jahr 2018, in der festgestellt wurde, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten den früheren WTO-Entscheidungen in Bezug auf rückzahlbare Anschubinvestitionen für die A350- und A380-Programme nicht in vollem Umfang nachgekommen waren. Die USA führten diese zusätzlichen Zölle am 18.10.2019 ein. Die betreffenden EU-Mitgliedstaaten haben zwischenzeitlich alle erforderlichen Schritte unternommen, um die vollständige Einhaltung zu gewährleisten.

Link

Pressemitteilung der EU-Kommission v. 13.10.2020

Quelle

Europäische Kommission

 

Ihre Ansprechpartner