Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter Nr. 15/2020

In unserem Newsletter Nr. 15/2020 informieren wir Sie über das aktuelle BMF-Schreiben vom 04.11.2020 zu verbleibenden Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der temporären Steuersatzsenkung.

Durch das sog. Erste Corona-Steuerhilfegesetz war in § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG für die Gastronomie eine neue Steuersatzermäßigung (7 %) eingeführt worden für die „nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.07.2021 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken.“

Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 der Normalsteuersatz der Umsatzsteuer von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt. Das BMF hatte mit Schreiben vom 30.06.2020 zu den gesetzlichen Steuersatz-Neuregelungen erläuternd Stellung genommen.

Nun steht das Ende der temporären Steuersatzsenkung bevor und zum 01.01.2021 müssen alle Unternehmen ihre Abrechnungen wieder auf 7 % bzw. 19 % umstellen. Diese Umstellung allein birgt bereits erhebliche Umstellungsfragen in Bezug auf den Leistungszeitpunkt und etwaige Rechnungsberichtigungen.

Offene Fragen werfen aber vor allem Dauersachverhalte und Anzahlungs- und Vorauszahlungsrechnungen auf. Des Weiteren ist die wichtige Frage, ob mit einem Gutschein die Steuersatzsenkung noch ins neue Jahr „gerettet“ werden kann, derzeit in der Diskussion.

Mit BMF-Schreiben vom 04.11.2020 hat die Verwaltung nunmehr ergänzend zu Einzelfragen der befristeten Steuersatzermäßigung allgemein sowie der Gastronomie Stellung genommen.

Darüber hinaus hat die EU nach der Entscheidung des WTO-Schiedsgerichtes im Fall der illegalen Subventionen der USA für Boeing reagiert und zusätzliche Zölle für Waren mit nichtpräferenziellem Ursprung in den USA veröffentlicht. Die zusätzlichen Zölle betragen 15 % oder 25 % und sind für eine Reihe verschiedener Waren eingeführt worden, von Flugzeugen über Fische, Schokolade, Koffer, Videospielkonsolen, Sportgeräte bis hin zu Baggern und Zugmaschinen.  

Einzelheiten können Sie den Beiträgen hierzu entnehmen.

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Wir wünschen angenehme Lektüre.

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