Veranstaltungshinweis

Webinar: Brexit - Pflichten bei Lieferungen in das oder aus dem Vereinigten Königreich nach Ende des Übergangszeitraums | 02.12.2020

Am 31.12.2020 endet die Übergangsfrist des Austrittsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union - der BREXIT.

Das Austrittsabkommen sieht eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2020 vor, in der es im grenzüberschreitenden Warenverkehr zu keinen Änderungen kommt. Eine Verlängerung ist nicht mehr möglich, da eine gemeinsame Entscheidung zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich hierfür bis zum 01.07.2020 notwendig gewesen wäre.

Aus Sicht der EU ist das Vereinigte Königreich ab dem 01.01.2021 nicht mehr Teil des Binnenmarktes und der Zollunion.

Welche Änderungen aus Sicht des Zoll-, Umsatzsteuer- und Exportkontrollrechts zu beachten sind, welche Vereinfachungen das VK in einer Anfangsphase vorsieht und welcher kurzfristige Handlungsbedarf bei Ihnen ggf. noch besteht, möchten wir Ihnen in diesem Webinar näherbringen.

AWB Webinar |  02.12.2020 | 10:00 - 13:00 Uhr

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