Umsatzsteuer – Zoll – VAT – Customs

AWB Newsletter Nr. 16/2020

Mit unserem Newsletter Nr. 16/2020 möchten wir Ihnen aktuelle Informationen aus unseren Beratungsbereichen Zoll, Umsatzsteuer und Verbrauchsteuern näher bringen.

Im Zoll- und Umsatzsteuerrecht steht das Ende des Übergangszeitraumes nach dem Brexit vor der Tür. Die Zollverwaltung informiert mit aktueller ATLAS-Mitteilung über Wartungsfenster und Umstellungen in diesem Zusammenhang.

Des Weiteren finden Sie im Newsletter die aktuellen Ausführungen der deutschen Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 10.12.2020 zu den Auswirkungen des BREXIT´s auf die Umsatzsteuer.

In einer weiteren ATLAS-Info wird über fehlerhafte Steuerbescheide informiert, die aus der Umstellung des Fälligkeitszeitpunktes der Einfuhrumsatzsteuer resultieren können. Bitte beachten Sie, dass auch fehlerhafte Bescheide mit Bekanntgabe wirksam sind. Es wird daher entweder die festgesetzte Fälligkeit akzeptiert oder der Weg über den Rechtsbehelf inkl. Aussetzung der Vollziehung beschritten werden müssen.  

Der EuGH hat sich in seiner Entscheidung vom 19.11.2020, Rs. C-775/19, 5th Avenue Products Trading GmbH, mit der zollwertrechtlichen Relevanz von Alleinvertriebsrechten beschäftigt und dies dem Grunde nach bejaht.

Der Gesetzgeber hat nicht nur Anpassungen und Berichtigungen in den den UZK ergänzenden Vorschriften vorgenommen, sondern auch inhaltlich mit der Anpassung von Art. 24 UZK-DVO Änderungen vorgenommen, die praktische Auswirkungen auf alle Bewilligungen haben, die die Voraussetzung des Art. 39 Buchst. a) UZK zur zoll- und steuerrechtlichen Zuverlässigkeit zum Gegenstand haben.

Um den Blickwinkel im Präferenzrecht etwas zu erweitern, informieren wir außerdem über die Unterzeichnung des „Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP)“, eines Abkommens mit erheblichem Umfang, deren Teilnehmerländer China, Japan, Südkorea, Australien, Neuseeland und die Mitgliedstaaten des Verbunds ASEAN sind.

Im Bereich des Verbrauchsteuerrechts informieren wir über einige BFH-Urteile bzw. eine EuGH-Vorlage zur Stromsteuerentlastung, der Branntweinsteuerpflicht und der Haftung im Zusammenhang mit der Tabaksteuer.

Des Weiteren informieren wir Sie über ein wichtiges BMF-Schreiben zur Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Immobilientransaktionen.

Einzelheiten können Sie den Beiträgen hierzu entnehmen.

Das Team der AWB steht Ihnen auch aktuell mit Rat und Tat gern zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an.

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches, erfolgreiches neues Jahr.

Ihre AWB