International VAT Association bemüht sich um Fristverlängerung für die Geltendmachung von Ansprüchen nach der 8. Richtlinie (Richtlinie 2008/9/EG) – Vorsteuer-Vergütung

Die International VAT Association (IVA) ist derzeit im Austausch mit der Europäischen Kommission bezüglich einer möglichen Verlängerung der Frist für Ansprüche aus der 8. Richtlinie des Rates (30. September, Artikel 15 der Richtlinie 2008/9/EG). Jede Änderung der bestehenden Frist bis zum 30. September erfordert eine Änderung der Richtlinie.

Die Kommission bittet darum, dass konkrete Fälle vorgelegt werden, die zeigen, dass eine Fristverlängerung erforderlich ist, da die Kommission alle 27 Mitgliedstaaten von der Notwendigkeit einer Änderung der Frist überzeugen muss.

Wenn Sie konkret betroffen sind und eine Verlängerung (sogar bis November) der September-Frist unerlässlich wäre, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns diese Fälle zukommen lassen könnten. Wir leiten Ihre Fälle sodann weiter. Bitte erteilen Sie uns hierzu vorab Ihre Zustimmung.

Gerne stehen wir Ihnen auch mit der Beratung anderer umsatzsteuerrechtlicher Probleme und Schwierigkeiten der aktuellen Zeit beiseite.

HINWEIS: Noch ist eine Verlängerung der Frist nicht beschlossen.

 

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