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AWB Newsletter Nr. 8/2020

In unserem Newsletter Nr. 8/2020 informieren wir Sie über offenbar beabsichtigte Neuerungen in der Verwaltungsauffassung zur Steuersatzsenkung aufgrund des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes.

Am 23.06.2020 wurde auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums ein zweiter Entwurf des BMF-Schreibens zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Steuersatzes zum 01.07.2020 veröffentlicht.

Neben einigen kleineren Änderungen und redaktionellen Veränderungen ist vor allem eine Nichtbeanstandung in Ziffer 3.12. „Zu hoher Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette“ zu erwähnen.

Auch wenn die Erwartungen der Unternehmen und Verbände an eine Hilfestellung der Verwaltung größer waren, so beabsichtigt die Finanzverwaltung offenbar (lediglich) für Leistungen, welche im Monat Juli 2020 ausgeführt werden, einen zu hohen Steuerausweis und dessen Vorsteuerabzug nicht zu beanstanden.

Zudem wurde sich auf eine Verschiebung der Umsetzung der eCommerce-Richtlinie auf den 01.07.2021 geeinigt.

Wir wünschen angenehme Lektüre.

Ihr Umsatzsteuer-Team

Dr. Carsten Höink | Dr. Nathalie Harksen