Verschiebung der Umsetzungsfrist der E-Commerce-Richtlinie auf den 01.07.2021 beschlossen

Ganz aktuell möchten wir darauf hinweisen, dass am 24.06.2020 auf Unionsebene über die Verschiebung der Umsetzungsfrist der E-Commerce-Richtlinie auf den 01.07.2021 beschlossen worden ist. Ursprünglich war geplant gewesen, dass die neuen Regelungen zum 01.01.2021 in Kraft treten sollen, dies wird nun am 01.07.2021 der Fall sein.

Angesichts der schwerwiegenden Störungen, die durch die COVID-19-Pandemie verursacht worden sind, wird die EU den Mitgliedstaaten mehr Zeit einräumen, um die Vorschriften für die grenzüberschreitende Informationsmeldung und den grenzüberschreitenden Informationsaustausch sowie die neuen Regelungen für den elektronischen Handel umzusetzen.

I. Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC)

Der Rat hat am 24.06.2020 eine Änderung des DAC angenommen, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, die Fristen für die Einreichung und den Austausch der folgenden Informationen um bis zu sechs Monate aufzuschieben:

  • Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten, deren Begünstigte in einem anderen Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind;
  • meldepflichtige grenzüberschreitende Steuerplanungsvereinbarungen.

II. E-Commerce

Die Botschafter der Mitgliedstaaten bei der EU erzielten eine vorläufige Einigung über die Verschiebung der Anwendung des Mehrwertsteuersystems für Online-Unternehmen um sechs Monate - ab dem 01.07.2021 statt ab dem 01.01.2021.

Die Verschiebung sollte vom Rat ohne weitere Diskussion formell angenommen werden, sobald der Text einer rechtlichen und sprachlichen Überprüfung unterzogen worden ist.

Links

COUNCIL DIRECTIVE amending Directive 2011/16/EU

Pressemitteilung der EU v. 24.06.2020
 

 

Ihre Ansprechpartner