Indien: Einführung der Umsatzsteuer für Waren und Dienstleistungen (GST)

Wie bekannt wurde hat die indische Zentralregierung hat zum 01.07.2017 landesweit die Umsatzsteuer für Waren und Dienstleistungen (Goods and Services Tax – GST) eingeführt.

Für Umsätze innerhalb der Bundesstaaten und Territorien der Union, für Umsätze über Bundesstaatengrenzen hinweg sowie im Rahmen des Grenzausgleichs für Importe soll die einheitliche Umsatzsteuer gelten. Die GST ersetzt damit 18 verschiedene indirekte Steuern und Abgaben der Zentralregierung sowie der Bundesstaaten und Territorien, darunter die Central Excise Duty, Services Tax, Central Sales Tax sowie diverse Entry Cesses und Mehrwertsteuern (VAT) der Bundesstaaten/Territorien.  Damit wird offenbar  ein wichtiger Schritt zu einem einheitlichen indischen Binnenmarkt unternommen.

Konzipiert ist die GST ist als Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzugsberechtigung des registrierten Unternehmers konzipiert (also „Mehrwertsteuer“).

Weitere Informationen sind dem weiterführenden Link zu entnehmen. Die Informationen sind ohne Gewähr. Wir empfehlen immer Rat über einen Berater vor Ort einzuholen. Gern stellen wir entspre-chenden Kontakt im AWB Netzwerk her.

Allen Unternehmen mit entsprechenden Umsätzen in Indien ist dringend anzuraten sich vor Ausführung von Leistungen und frühzeitig über etwaige steuerliche Implikationen zu informieren.

Links

GTAI – Mitteilung v. 03.07.2017

Informationsseite der zentralen Verwaltung für indirekte Steuern und Zölle

Quelle

GTAI – Germany Trade & Invest

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