Zoll und Außenwirtschaft kompakt

Neue Verhandlungstexte über EU-Handelsabkommen mit Indonesien veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat am 29.09.2017 weitere Texte zu den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Indonesien auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Dazu zählen ein Bericht über die Fortschritte bei der vergangenen dritten Verhandlungsrunde sowie acht von der EU-Kommission der indonesischen Seite vorgelegte Textvorschläge. Die letzte Gesprächsrunde fand vom 11. – 15.09.2017 in Brüssel statt. Die vierte Runde ist für Anfang 2018 in Indonesien angesetzt.

In dem Bericht werden die Themenbereiche, über die beide Seite verhandeln, genauer dargestellt. Die Gespräche verliefen konstruktiv und zielgerichtet.

Durch das Abkommen mit Indonesien erhalten europäische Unternehmen neue Chancen in einem vielversprechenden Auslandsmarkt.

Links

Pressemitteilung v. 29.09.2017

Bericht der dritten Verhandlungsrunde

Textvorschläge und Memos

Quelle

Europäische Kommission


ATLAS-Bewilligungen: Inbetriebnahme des EU-Trader Portal (EU-TP)

Gemäß Artikel 6 Unionszollkodex (UZK) soll der erforderliche Austausch von Informationen zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und den Zollbehörden (z. B. Anträge auf Erteilung zollrechtlicher Bewilligungen oder Bekanntgabe von Entscheidungen) mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung erfolgen.

Um zu ermöglichen, dass künftig Anträge auf Bewilligungen in elektronischer Form gestellt und Entscheidungen (z. B. Bewilligungen) in elektronischer Form mitgeteilt werden können, stellt die Europäische Kommission auf ihrer Internetseite ab dem 02.10.2017 ein EU-Trader Portal (EU-TP) zur Verfügung. In Deutschland ist die Nutzung des EU-TP ab o.g. Zeitpunkt ausschließlich für Anträge auf Mitgliedstaaten­übergreifende Bewilligungen zugelassen.

Wie Anträge korrekt über das EU-TP gestellt werden können, beschreibt das Informationstechnikzentrum Bund in einer ATLAS-Meldung. Außerdem informiert die ATLAS-Meldung darüber, welche Anträge über das Portal gestellt werden können und weiterhin, welche Bewilligungen/Zulassungen immer in elektronischer Form über das EU-TP abzugeben sind. Eine papiermäßige Antragstellung bestimmter Bewilligungen/Zulassungen ist ab dem 02.10.2017 nicht mehr möglich.

Zollrechtliche Bewilligungen, die ausschließlich in Deutschland abgewickelt werden, d.h. an denen kein anderer Mitgliedstaat beteiligt ist, sind weiterhin papiermäßig mit den im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung bzw. auf www.zoll.de bereitgestellten Formularen direkt beim zuständigen Hauptzollamt zu beantragen. Die Antragstellung über das EU-TP ist nicht zulässig und führt zur Nichtannahme des Antrags, wie das ITZ Bund mitteilt.

Link

ATLAS-Info 3670/17

Quelle

Informationstechnikzentrum Bund


 

EU-Kommission begrüßt Vereinbarung über neue Antidumping-Methodik

Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates haben sich am 03.10.2017 in Straßburg über die von der EU-Kommission im November 2016 vorgelegten Änderungen von Antidumping- und Antisubventionsvorschriften geeinigt. Die Änderungen sehen verbesserte Handelsschutzinstrumente vor, mit denen die EU schneller auf Marktverzerrungen durch staatliche Interventionen in Drittländern wie etwa Überkapazitäten reagieren kann. Die neue, länderneutrale Methodik zur Dumpingberechnung berücksichtigt in vollem Umfang die Vorschriften der Welthandelsorganisation (WTO).

Link

Pressemitteilung v. 04.10.2017

Quelle

Europäische Kommission


Entfall wesentlicher Elemente der EU-Zuckermarktregelung ab 01.10.2017

Mit Ablauf des Zuckerwirtschaftsjahres 2016/2017 endet das europäische Zuckerquotensystem. Bestehende Vorschriften über Produktionsregelungen und Industrierohstoffverarbeitung sind dementsprechend nicht mehr auf Zucker und Isoglucose des neuen Wirtschaftsjahres 2017/2018 anwendbar.

Link

Regelungen ab 01.10.2017

Quelle

Zoll.de


Neue Strafzölle gegen gedumpte Stahlimporte aus Drittländern

Die Europäische Kommission hat am 06.10.2017 endgültige Antidumpingmaßnahmen auf Stahlerzeugnisse aus Brasilien, Iran, Russland und der Ukraine verhängt. Die Strafzölle betreffen warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen und Stahl, die im  Baugewerbe, dem Schiffbau, in der Autoindustrie und für Energieversorgungsleitungen verwendet werden. Um europäische Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen zu schützen, gelten ab diesem Tag Aufschläge für diese Importe von 17,60 bis zu 96,50 EUR pro Tonne.

Untersuchungen der Kommission hatten ergeben, dass diese Erzeugnisse in Europa zu stark gedumpten Preisen verkauft werden. Stahlprodukte aus Serbien standen ursprünglich ebenfalls im Visier der EU, fielen aber wegen zu geringer Importmengen nicht unter die Antidumpingmaßnahmen. Die Verhängung der Strafzölle zählt zu einer Reihe anderer Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen, die sich vor allem gegen Stahlerzeugnisse aus China richten. Insgesamt hat die EU 48 dieser Maßnahmen auf Stahlprodukte aus Drittländern verhängt. Ziel ist es, europäischen Unternehmen aufgrund weltweiter Überproduktion zu Chancengleichheit auf dem internationalen Markt zu verhelfen.

Um die weltweite Überkapazität in der Stahlindustrie besser handhaben zu können, steht die  EU in engem Kontakt mit dem im vergangenen Dezember gegründeten Globalen Forum zu Stahlüberkapazitäten.

Link

Pressemitteilung v. 06.10.2017

Quelle

Europäische Kommission


Zollrechtliches Ausfuhrverfahren: Aktualisierung des Merkblatts "Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf"

Das Merkblatt über die ausfuhrrechtlichen und außenhandelsstatistischen Anmeldepflichten bei Lieferungen von Waren als Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf sowie an Einrichtungen auf hoher See und Offshore-Windenergieanlagen wurde turnusmäßig aktualisiert und insbesondere an den Unionszollkodex (UZK) und seine Durchführungsrechtsakte angepasst.

Es wurde außerdem an das zum 01.10.2017 eingeführte ATLAS-Ausfuhr Release 2.4.2 angepasst.

Link

Merkblatt "Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf"

Quelle

Zoll.de


Anstehende Änderung der Dual-use-Güterliste

Die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 stellt die Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck dar. Sie enthält Bestimmungen über die Ausfuhr und Verbringung von Dual-use-Gütern, regelt die Kontrolle von Handels- und Vermittlungsgeschäften und umfasst insbesondere auch die für sämtliche Mitgliedstaaten der EU verbindlichen Dual-use-Güterlisten.

Die Dual-use-Güterlisten, namentlich Anhang I und IV der genannten Verordnung, unterliegen stetigen Änderungen, resultierend aus den Vereinbarungen der internationalen Exportkontroll-regime. Eine unverbindliche Zusammenfassung der nunmehr anstehenden Änderungen enthält folgendes Dokument der Europäischen Kommission:

Comprehensive Change Note Summary 2017

Die Änderungen sind ein Ergebnis der Überprüfung des Wassenaar Arrangement (WA) über Dual-use-Güter, des Trägertechnologie-Kontrollregime (Missile Technology Control Regime, kurz MTCR), der technischen Anlagen, der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer, der Australischen Gruppe (Australia Group) und der „Commerce Control List (CCL)“. Zur Umsetzung dieser Änderungen in unmittelbar geltendes Recht bedarf es allerdings der Veröffentlichung einer entsprechenden EU-Verordnung, sodass die bisherige Mitteilung zunächst nur informellen Charakter hat.

Links

Comprehensive Change Note Summary 2017

Commission Delegated Regulation

Europäische Kommission


Nordkorea: EU verhängt neue Sanktionen

Angesichts der ständigen Bedrohung von Frieden und Stabilität in der Welt durch die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) hat der Europäische Rat neue autonome Maßnahmen der EU erlassen, um den Druck auf Nordkorea zu erhöhen, damit sie ihre Verpflichtungen einhält. Mit diesen Maßnahmen werden die Sanktionen des VN-Sicherheitsrats ergänzt und verstärkt. Sie treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Diese neuen Maßnahmen umfassen u. a.:

  • ein vollständiges Verbot von EU-Investitionen in allen Sektoren in der DVRK. Das Verbot beschränkte sich bislang auf Investitionen in die mit nuklearer und konventioneller Rüstung in Verbindung stehende Industrie und die Bereiche Rohstoffgewinnung, Aufbereitung und Chemieindustrie, Hüttenwesen und Metallbearbeitung sowie Luft- und Raumfahrt;
  • ein vollständiges Verbot des Verkaufs von raffinierten Erdölerzeugnissen und Rohöl an die DVRK. Diese Ausfuhren unterlagen bestimmten Beschränkungen im Rahmen der Resolution des VN-Sicherheitsrats vom 11.09.2017;
  • Absenkung der Höhe privater Überweisungen in die DVRK von 15.000 auf 5.000 EUR, da zu vermuten ist, dass diese Gelder dazu genutzt werden, das widerrechtliche Nuklearprogramm des Landes und das widerrechtliche Programm des Landes für ballistische Flugkörper zu unterstützen.

Der Rat hat zudem weitere drei Personen und sechs Einrichtungen, die die widerrechtlichen Programme unterstützen, in die Listen derjenigen aufgenommen, für die Reisebeschränkungen gelten und deren Vermögenswerte einzufrieren sind. Damit unterliegen den restriktiven Maßnahmen gegen die DVRK insgesamt 41 Personen und 10 Einrichtungen, die von der EU selbst benannt wurden. Außerdem wurden 63 Personen und 53 Einrichtungen von den VN benannt.

Links

Nordkorea: EU verhängt neue Sanktionen

Verordnung (EU) 2017/1858

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1859

BESCHLUSS (GASP) 2017/1860 DES RATES

Quelle

EUR-Lex

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